Integration: Regierungsrat sieht keinen Bedarf an neuer Kommission

Die bestehenden Integrationsmassnahmen funktionieren, wie sie sind. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, ein Postulat, das eine neue Integrationskommission vorsah, als bereits erfüllt abzuschreiben.



Medienmitteilung Regierungsrat (Foto: iStock, Popov)
Medienmitteilung Regierungsrat (Foto: iStock, Popov)

Am 18. Dezember 2019 reichten Fridolin Luchsinger, Schwanden, und Unterzeichnende das Postulat «Ergänzung der kantonalen Integrationskommission» ein. Sie fordern, dass der Regierungsrat die kantonale Integrationskommission mit weiteren Fachpersonen ergänzt. Ziel sei, dass möglichst viele Akteure miteinander arbeiten und entscheiden können, welche Massnahmen der Förderung und Unterstützung von Lernenden aus dem Asylbereich dienen, aber auch eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung schaffen würden. Die Postulanten stellen sich insbesondere einen Einbezug der Arbeitgeberseite und der Berufsfachschulen vor.

Stellungnahme des Regierungsrates
Behandlung von Integrationsthemen

Der Kanton Glarus kennt im formellen Sinn keine Integrationskommission. Für die Einsetzung (und Ausstattung mit Kompetenzen und Mitteln) einer solchen existiert keine gesetzliche Grundlage. Bei der von den Postulanten genannten «kantonalen Integrationskommission» handelt es sich um eine interdepartemental zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die vom Vorsteher des Departements Bildung und Kultur (DBK) geleitet wird. Einsitz nehmen jene Funktionsträger der kantonalen Verwaltung, welche im Tagesgeschäft auf Leitungsebene direkt mit Integrationsthemen konfrontiert sind. 

Dieses Gremium trifft sich in der Regel zweimal jährlich, um aktuelle Themen und Entwicklungen im Integrationsbereich zu diskutieren und sich in spezifischen Fragestellungen abzustimmen. Anliegen und Sichtweisen Dritter – insbesondere aus Wirtschaft und Bildung – werden durch die einzelnen Teilnehmenden direkt und unmittelbar in die Runde eingespeist. Die kantonale Verwaltung ist über verschiedene Kanäle stark mit dem Gewerbe und der Industrie, aber auch mit dem Gesundheitsbereich vernetzt. Sie ist aber auch mit den Ausländervereinen – mit ihnen steht die Leiterin der Fachstelle Integration in stetigem Kontakt – bestens verbunden.

Das Gremium dient insbesondere auch als «Resonanzgruppe» zur Begleitung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP). Hierfür verabschiedet der Regierungsrat periodisch und auf Basis einer Programmvereinbarung mit dem Bund ein Massnahmenpaket, welches fachlich von der Fachstelle Integration im DBK verantwortet wird. 2018 haben sich die drei Glarner Gemeinden für eine Mitfinanzierung des KIP ausgesprochen, und der Kanton konnte mit ihnen entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen. Seither nehmen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gemeinden einmal jährlich an einem gemeinsamen Austausch teil. Dabei geht es in erster Linie darum, jene Integrationsmassnahmen zu koordinieren, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden.

Arbeitsintegration von Flüchtlingen

Die Postulanten erwähnen in ihrer Begründung den Kanton Graubünden als positives Beispiel. Dieser habe seit der grossen Einwanderung im Dezember 2015 eine Integrationskommission mit 19 Akteuren geschaffen, wobei Persönlichkeiten aus dem Gewerbe, der Schule, dem Gesundheitswesen, aus den Gemeinden, dem Gewerbeverband und aus Ausländervereinen einbezogen seien und einen wichtigen Beitrag für eine angemessene Integration im beruflichen und sozialen Bereich leisten könnten. Zudem habe Graubünden ein Modell, welches auf Arbeit und Qualifikation anstelle reiner Beschäftigung setze.

Bezüglich Ideen für (neue) Integrationsmassnahmen steht die Fachstelle Integration des DBK mit ihrem Bündner Pendant in einem regelmässigen Austausch im Sinne von «Best Practices». Sehr ähnlich wie im Kanton Graubünden wird auch im Kanton Glarus mit Nachdruck das Ziel verfolgt, Personen, die das Potenzial für eine berufliche Qualifizierung haben, in ein Ausbildungsprogramm oder eine weiterführende Schule zu vermitteln. Eine blosse Erwerbstätigkeit steht im Kanton Glarus nicht im Vordergrund. Anschaulich illustrieren lässt sich das am Beispiel der Integrationsvorlehre. Im Kanton Glarus waren und sind die Flüchtlinge, die eine solche absolviert haben oder aktuell besuchen, im schweizweiten Vergleich sehr erfolgreich. Von den 13 Flüchtlingen, die im August 2018 im Programm starteten, haben dieses 12 erfolgreich abgeschlossen. 7 von ihnen befinden sich aktuell in einer Lehre, die restlichen Absolventen arbeiten im ersten Arbeitsmarkt. Kein einziger Flüchtling, der 2018 die Ausbildung begonnen hat, ist erwerbslos (Vergleich Schweiz: 29% erwerbslos).

Fazit

Die kantonale Verwaltung pflegt bei der Integration einen gut funktionierenden und eingespielten Austausch mit verschiedensten Anspruchsgruppen. Die Vernetzung von Verwaltung, Arbeitswelt und weiteren Institutionen ist stimmig und hat sich bewährt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Integrationsbemühungen im Kanton Glarus fruchten. Eine Erweiterung oder Neupositionierung bestehender Gremien ist aus Sicht des Regierungsrates auch unter dem Aspekt der Effizienz nicht angezeigt. Vielmehr gilt es, die Ressourcen effektiv einzusetzen. Damit können alle wichtigen Akteure auch weiterhin im Sinne eines bewährten Milizsystems auf pragmatische Art zusammenwirken und auf einfachem Weg guten Lösungen erzielen. Mittels punktuell erweiterter Zusammenarbeit kann direkter gehandelt und eine grössere Wirkung erzielt werden. Der partielle Miteinbezug der Gemeindevertretungen entspricht genau diesem Ansatz und erfüllt damit gleichzeitig den Wunsch der Gemeinden nach schlanken Strukturen.

Vorliegend und als Quintessenz der obigen Schilderungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass an der bisherigen Praxis festzuhalten ist.