Integrationsprogramm: Regierungsrat verabschiedet Verhandlungsmandat mit dem Bund

Die Förderung der Integration von Zuwanderern soll auch künftig gemeinsam zwischen dem Kanton und dem Bund vereinbart werden. Der Regierungsrat erteilt den Auftrag, eine Programmvereinbarung für die Jahre 2024–2027 auszuhandeln.



Die Förderung der Integration von zugewanderten Menschen ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden • (Foto: iStock)
Die Förderung der Integration von zugewanderten Menschen ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden • (Foto: iStock)

Bund und Kantone setzen die Integrationsförderung seit dem Jahr 2014 über vierjährige Kantonale Integrationsprogramme (KIP) um. Die strategische Ausrichtung der Programmvereinbarungen hält die Grundsätze, die Förderbereiche, die Zielgruppen, die strategischen Ziele sowie die Finanzierung fest.

Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3)

Der Entwurf für das kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) im Kanton Glarus wurde unter der Leitung der Fachstelle Gesellschaft erstellt. Die geplanten Massnahmen wurden mit den Entscheidungsträgern der Gemeinden besprochen. Folglich werden die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden für die Jahre 2024–2027 verlängert.

Bestehendes erhalten und weiterentwickeln

Mit der dritten KIP-Generation soll das bisher Erreichte konsolidiert und inhaltlich weiterentwickelt werden. Festgehalten wird an den zentralen Förderbereichen «Information und Beratung», «Sprache», «Vorbereitung auf Berufsbildung und Arbeitsmarkt», «Frühe Kindheit», «Diskriminierungsschutz», «Zusammenleben und Partizipation» sowie «Dolmetschen». Die Kosten werden wie bis anhin zur Hälfte durch den Bund und zu je einem Viertel von Kanton und Gemeinden getragen.