Integrationsprogramm startet mit bewährten und neuen Massnahmen

Der Regierungsrat hat im November 2023 die neue Vereinbarung für das dritte kantonale Integrationsprogramm 2024 bis 2027 mit dem Staatssekretariat für Migration unterzeichnet. Dabei stehen die Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen, die Weiterentwicklung der Förderbereiche sowie die Qualitätsentwicklung im Vordergrund.



Das dritte kantonale Integrationsprogramm ist bereit • (Fotomontage Typowerkstatt)
Das dritte kantonale Integrationsprogramm ist bereit • (Fotomontage Typowerkstatt)

Das kantonale Integrationsprogramm (KIP 3) baut auf den vorhergehenden Integrationsprogrammen auf. Bund und Kantone wollen das bisher Erreichte konsolidieren sowie neue Akzente in den sieben Förderbereichen setzen. Die kantonale Fachstelle Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Asyl und der Integrationskommission plus (inklusive Gemeindevertretungen) das dritte kantonale Integrationsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 erarbeitet. Dabei werden die seit 2019 geltenden Vorgaben des Ausländer- und Integrationsgesetzes in den KIP-Massnahmen verankert und vertieft. Das Thema Integration bleibt eine Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden wurden erneuert.

Die bisherigen Förderbereiche haben sich bewährt und bleiben auch im KIP 3 bestehen. Sie umfassen:

  • Information, Abklärung Integrationsbedarf und Beratung
  • Sprache
  • Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
  • Frühe Kindheit
  • Zusammenleben und Partizipation
  • Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
  • Dolmetschen

Ziele und Massnahmen definiert

An den Zielen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) wird im KIP 3 festgehalten. Um Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen schneller in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zu integrieren und um ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren, wurden verbindliche Ziele und Prozesse definiert. Dazu gehört die Erstinformation über Gepflogenheiten, Regeln und Unterstützungsangebote. Systematische Abklärungen dienen dazu, Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Das Erlernen der deutschen Sprache gehört zu den Zielen. Im Rahmen der IAS werden Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene von Fachpersonen begleitet und betreut, jugendliche Flüchtlinge werden auf eine nachobligatorische Ausbildung vorbereitet. Zum Integrationsprozess gehört auch, sich mit den Lebensgewohnheiten in der Schweiz vertraut zu machen.

In der Broschüre «Kantonales Integrationsprogramm KIP 3 – Integrationsförderung im Kanton Glarus 2024 bis 2027» sind die Grundlagen, Ziele und geplanten Massnahmen in drei Kapiteln ausführlich beschrieben.

Weitere Informationen unter: Kantonales Integrationsprogramm – Kanton Glarus