Gestützt auf Art.82 der Landratsverordnung reichen wir folgende Interpellation ein.
Einleitend
Der Bund hat im Prüfbericht zum Richtplan mit Bedauern festgehalten, dass das Gebiet nördlich und östlich von Bilten als Zwischenergebnis gestrichen wurde sowie die dargelegten Argumente der Siedlungsentwicklung nicht den Vorgaben des Richplans übereinstimmt, wobei die Siedlungsentwicklung grundsätzlich nach innen zu entwickeln sei. Nach dem Bund ist es Aufgabe der Kantone, stufengerechte Abklärungen durchzuführen, die zu einer Festsetzung von Eignungsgebieten führen.
Fragen an den Regierungsrat
Frage 1. Wie weit ist der Kanton mit diesen Abklärungen alle Eignungsgebiete für Wind aufzuzeigen?
Frage 2. Wie weit ist z.B. die Detailkarte beim Vorab sowie die Grundlagenarbeiten (Erschliessbarkeit, Interessenabwägung)?
Frage 3. Wie sieht der Regierungsrat den zeitlichen Ablauf, in einem nächsten Richtplanverfahren den Forderungen des Bundes nachzukommen?
Wir danken im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Heinrich Schmid
Landrat SVP MLandrat FDP
Mathias Vögeli
Landrat Die Mitte
Hans Rudolf Forrer
Landrat SP Landrat
Kaj Waibel
Landrat Junge Grüne
Martin Zopfi
Landrat FDP
Emil Küng
Landrat SVP