Der Regierungsrat nutzt die Gremien auf Direktorenstufe, um gegenüber dem Bund für eine restriktivere Anerkennungspraxis einzutreten. Er betont dabei aber gleichzeitig, dass der Flüchtlingsbegriff nicht ausgehöhlt werden darf. Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, sollen in der Schweiz weiterhin nach Massgabe des Asylgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt werden. Als Alternative zu einer Anerkennung sieht der Regierungsrat den Status der vorläufigen Aufnahme. Schliesslich stellt sich die Frage, ob der Bund nicht vom Institut des vorübergehenden Schutzes Gebrauch machen sollte. Dieses wurde im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens geschaffen. Menschen, welche den Folgen von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen und allgemeinen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land entfliehen wollen, ohne dass sie selbst individuell verfolgt werden, könnte damit ein wirksamer Schutz geboten werden, ohne dass sie als Flüchtlinge im Rechtssinne anerkannt werden müssten. Damit das spezielle Schutzsystem angewandt werden kann, bedarf es einer Grundsatzentscheidung des Bundesrates.
Dank einer kostengünstigen Asylbetreuung und -koordination hat der Kanton in der Vergangenheit finanziell erfolgreich gearbeitet, was den gezielten Kauf und die Sanierung von Asylunterkünften ermöglichte. Mit den Bundesbeiträgen wurde sehr haushälterisch umgegangen. Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsrat keinen Anpassungsbedarf bei den Unterstützungsansätzen von 11 Franken für Asyl suchende Personen und vorläufig Aufgenommene mit weniger als sieben Jahren Aufenthalt sowie der Nothilfe von 8 Franken pro Tag für alleinstehende Personen. Die Unterstützung von vorläufig Aufgenommenen mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt und anerkannten Flüchtlingen richtet sich nach den SKOS-Richtlinien. Zur Eindämmung der Sozialhilfekosten werden diese Personen in der Regel bis zum vollendeten 25. Altersjahr in Wohngemeinschaften untergebracht. Dem Regierungsrat ist es wichtig, einen Anstieg der Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu verhindern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Flüchtlingen in der Sozialhilfe. Vor diesem Hintergrund wurde insbesondere auch die Integrationsförderung verstärkt. Neben einer systematischen Förderung der deutschen Sprache steht das Job-Coaching im Mittelpunkt. Dadurch steigt zwar der Integrationsaufwand, doch stellt dies eine Investition dar, die helfen soll, langfristige Abhängigkeiten von der Sozialhilfe zu vermindern. Im Übrigen unterliegen sowohl die wirtschaftliche Sozialhilfe als auch die Integrationsförderung einem regelmässigen Controlling.
Schliesslich weist der Regierungsrat zuhanden der Interpellanten darauf hin, dass dem Kanton in diesem Jahr keine Asyl suchenden Personen aus dem Kosovo zugewiesen worden sind. Da das Staatssekretariat für Migration seit Ende März 2013 das 48-Stunden-Verfahren auch auf Asyl suchende Personen aus dem Kosovo und aus Georgien anwendet, würden aus diesen Herkunftsländern keine Personen mehr auf die Kantone verteilt.