Interpellation «Dividendenauszahlung GL hoch3»

Die im Januar 2019 von Landrat Jacques Marti, Diesbach, und Unterzeichnenden eingereichte Interpellation «Dividendenauszahlung GL hoch3 AG» wird vom Regierungsrat wie folgt beantwortet:



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates (Archivbild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates (Archivbild: e.huber)

Ausgangslage

Bereits im Rahmen der Kapitalerhöhung der Glarus hoch3 AG und der Behandlung des dafür erforderlichen Nachtragskredits im Landrat wies der Regierungsrat darauf hin, dass die Glarus hoch3 AG beabsichtige, dass die Kapitalgeber «durch Dividendenausschüttungen […] dereinst adäquat entschädigt werden». In den dem Antrag beiliegenden Schreiben vom 28. September 2017 des Verwaltungsrates der Glarus hoch3 AG führte dieser weiter aus:

«Glarus hoch3 AG geht davon aus, dass aufgrund des neuen Geschäftsmodells «Cost plus» für die Aktionärskunden zukünftig ein angemessener Gewinn erwirtschaftet werden kann, welcher für eine Dividendenzahlung und die weitere Stärkung der Eigenmittel verwendet werden soll.» Weiter hiess es: «In der Planmittelflussrechnung sind die vorgesehenen Amortisationen des Bankkredits und eine Dividendenausschüttung von 3 Prozent ab 2019 berücksichtigt. In den Geschäftsjahren nach der Migration werden die Erträge, welche durch dieses Geschäftsmodell entstehen, die Möglichkeiten für regelmässige Dividendenausschüttungen ergeben. Über Dividendenausschüttungen befindet die Generalversammlung sodass sichergestellt ist, das Kapital der Aktionäre zu sichern und adäquat zu verzinsen.»

Die Thematik ist also längstens bekannt. Man muss bezüglich der Beantwortung dieser Interpellation sogar von einem eigentlichen bürokratischen Leerlauf sprechen. Denn die Frage, ob es sinnvoll sei, dass sich die Gemeinden und Werke als Leistungsbezüger und Aktionäre letztlich eine allfällige Dividende selber bezahlen, wurde bereits damals in der landrätlichen Finanzaufsichtskommission wie auch im Landrat ausführlich diskutiert.

Beantwortung

lst es korrekt, dass der Kanton Glarus eine Dividende der Glarus hoch3 AG erhalten hat?
Der Kanton Glarus hat für die Geschäftsjahre 2010–2013 eine Dividende erhalten. Für die Geschäftsjahre 2014–2017 wurden keine Dividenden ausgeschüttet.
Für das Geschäftsjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat der Glarus hoch3 AG an seiner Sitzung vom 18. Februar 2019, dass die Aktionärskunden (Gemeinden und Technische Betriebe) eine Umsatzrückvergütung von 5 Prozent zulasten des Ergebnisses 2018 erhalten. Zudem beantragt er der Generalversammlung vom 29. April 2019, eine Dividende von 3 Prozent des Aktienkapitals auszuschütten (total 33 000 Fr.). Mit der Umsatzrückvergütung und der beantragten Dividende von 3 Prozent sei gewährleistet, dass einerseits das Aktienkapital adäquat verzinst wird und andererseits die Gemeinden und Technischen Betriebe für die Leistungen im Informatikbereich von den erzielten Effizienzgewinnen profitieren.

Wenn ja, wie hoch ist die Ausschüttung ausgefallen?
Die Dividende betrug in den Geschäftsjahren 2010–2012 4320 Franken und im Geschäftsjahr 2013 3000 Franken. Für das Geschäftsjahr 2018 betrüge die Dividende bei einer Zustimmung der Generalversammlung zum Antrag des Verwaltungsrats 8250 Franken. Dies entspricht einer Dividende von 5,76 Prozent für die Geschäftsjahre 2010–2012, 4 Prozent für das Geschäftsjahr 2013 und 3 Prozent für das Geschäftsjahr 2018.

Hat der Kanton Glarus als Aktionär der Ausschüttung zugestimmt?
Der Regierungsrat hat den Dividendenausschüttungen in der Vergangenheit zugestimmt und beabsichtigt, auch der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 zuzustimmen.

Wie beurteilt der Regierungsrat die von den Interpellanten vorstehend aufgeführte Problematik?
Der Regierungsrat begrüsst die Dividendenausschüttungen der Glarus hoch3 AG. Wie jeder andere Kapitalgeber erwartet er eine angemessene Entschädigung für das zur Verfügung gestellte Kapital. Ohne Dividendenausschüttung würde der Kanton der Glarus hoch3 AG gratis Eigenkapital zur Verfügung stellen, was letztlich einer versteckten Subvention der Leistungsbezüger entsprechen würde.

Welchen Anteil am Umsatz machen Kunden ausserhalb des Kantons Glarus aus?
Gemäss Mitteilung der Glarus hoch3 AGbetrugder Umsatz von Kunden ausserhalb des Kantons Glarus im Geschäftsjahr 2018 null Franken.