Interpellation «Energiekonzept 2012 Kanton Glarus»

Der Regierungsrat beantwortet die Anfang Dezember 2018 von den Landräten der Grünliberalen Partei eingereichte Interpellation «Energiekonzept 2012 Kanton Glarus» wie folgt:



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 26. Februar (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 26. Februar (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Zum Energiekonzept hat der Regierungsrat dem Landrat im August 2016 und im Februar 2018 je eine Interpellation der Grünliberalen Partei beantwortet. Das Energiekonzept 2012 des Kantons Glarus setzt Ziele für die Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Brennstoffbereich. Zur Berechnung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich wird in den meisten Kantonen das Programm Ecospeed eingesetzt. Entgegen den Versprechen der Programmentwickler und des Bundesamtes für Umwelt standen in den Jahren 2016 und 2017 noch keine Daten zur Verfügung. Zudem haben die im Jahre 2018 publizierten Daten nicht alle Qualitätsanforderungen erfüllt.

Auf der Basis der Daten von Ecospeed, Erhebungen von Ostluft zu den Verkehrs-Emissionen und von eigenen Erhebungen wurden im Sommer 2018 die CO2-Emissionen des Kantons Glarus berechnet und im September 2018 in einer Medienmitteilung veröffentlicht. Die Grundlagendaten sind seither auch auf der Website der Abteilung Umweltschutz und Energie publiziert.

Das Energiekonzept sieht eine Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner aus der Nutzung von Brennstoffen und Elektrizität um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 bis 2020 vor. Wie hoch ist die Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner heute? – Die Emissionen an CO2 im Brennstoffbereich sind gesamthaft zwischen 2010 und 2017 um 12,4 Prozent gesunken. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszunahme um 1540 Personen entspricht dies einem Rückgang von 14,4 Prozent pro Einwohner. Dieser Rückgang ist erfreulich und es sind noch weitere Verbesserungen bis 2020 zu erwarten. Das Ziel für das Jahr 2020 wird aber voraussichtlich nicht erreicht werden können.

Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um die fünf im «Energiekonzept 2012 Kanton Glarus» definierten Ziele bis im Jahr 2020 zu erreichen? – Im Energiekonzept 2012 sind insgesamt 22 Massnahmen enthalten (Kapitel 8). Neun Massnahmen wurden erfüllt (z. B. Solarkataster, Energie Coaching, Förderung Ersatzneubauten; R1, R2, R5, E3, V1, M1, K3, Ö1, Ö3) und zwei Massnahmen (R3, K4) teilweise erfüllt. Andere Massnahmen sind noch in Bearbeitung oder stellen ständige Aufgaben (E2, E4, V2, K2, Ö2) dar. Aufgegeben wurden der Immobilienfonds (E1) oder die Mobilität in Unternehmen (M2). Die Schaffung eines Glarner Energiepreises (K1) wurde verschoben wie auch die Bearbeitung des Themas Vorbild öffentliche Hand (Ö4). Einige Massnahmen stehen im Zusammenhang mit den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) und werden auch entsprechend bearbeitet (R4, R6, E2, Ö2).

Beabsichtigt der Regierungsrat einen Zwischen- bzw. Schlussbericht zur Umsetzung des «Energiekonzept 2012 Kanton Glarus» zu publizieren? Wenn ja, wann? – Der Regierungsrat beabsichtigt, einen Schlussbericht zur Umsetzung des Energiekonzeptes 2012 zu erarbeiten und im Winter 2021/2022 zu publizieren.

Nach welchen Grundsätzen beabsichtigt der Regierungsrat das Energiekonzept nach 2020 zu gestalten? Gibt es Bestrebungen das «Energiekonzept 2012 Kanton Glarus» zu erneuern? – Nach 2020 muss ein neues Energiekonzept erarbeitet werden, wobei die Vorgaben des geänderten CO2-Gesetzes und die Grundsätze der eidgenössischen Energiepolitik, speziell der Frage «Fördern oder Lenken» berücksichtigt werden müssen.