Interpellation «Leistungsauftrag Zivilschutz Glarus»

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reichen wir folgende Interpellation ein:



Interpellation Zivilschutzgesetz (zvg)
Interpellation Zivilschutzgesetz (zvg)

Ausgangslage

Der Zivilschutz Glarus (ZSGL) ist neben Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen und Technische Betriebe Teil des Glarner Bevölkerungsschutzes und kommt bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen zum Einsatz. Er agiert dabei nach den definierten Aufgaben unter Art. 4 des Gesetzes über den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz) sowie unter Art. 4 der Verordnung zum Gesetz über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung). Diese weisen die gesetzliche Richtung vor, für welche Ereignisse, Lagen oder Zwecke die Leistungen des Zivilschutzes des Kantons Glarus genutzt werden können.

Im Zivilschutzgesetz und in der Zivilschutzverordnung wird nicht definiert, welche personellen und materiellen Mittel in welchem Umfang und innerhalb welcher Frist vom ZSGL erfüllt werden müssen. Bislang wird die Entscheidung der Ausführung von Aufträgen und Aufgaben des ZSGL durch dessen Bataillonskommando (Bat Kdt) nach eigener Beurteilung und eigenem Ermessen umgesetzt.

Fragestellungen

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie wird gewährleistet, dass die im Zivilschutzgesetz und in der Zivilschutzverordnung definierten Aufgaben erfüllt werden?
- Wo wird der Umfang der Aufträge, die einzusetzenden Mittel und die Frist zur Auftragserfüllung definiert?
- Nach welcher Basis werden die Wiederholungskurse (WK) aufgebaut und deren Ausbildungsbestandteile ausgewählt?
- Nach welchen Kriterien stellt das Bat Kdt die Kompaniebestände zusammen und wie gewährleistet es die Nachfolge, wenn die im Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz (BZG) definierten Dienstjahre pro Angehörigen des Zivilschutzes erreicht worden sind? Wie lange bleibt der ZSGL dabei einsatzfähig? Wie sieht die Entwicklung bei den Kompaniebeständen in den kommenden Jahren aus?
- Was heisst das, dass der ZSGL die Unterstützung und Durchhaltefähigkeit der Glarner Bevölkerungsschutz-Partner gewährleisten muss und wie erfolgt diese Umsetzung?

Wir bedanken uns beim Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung

Die Landräte Cyrill Schwitter, Samuel Zingg, Ruedi Schwitter, Roland Goethe, Hans-Heinrich Wichser, Frederick Hefti