Interpellation «Obersee»


Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reichen wir folgende Interpellation ein:

In einer Medienmitteilung vom 14. Februar 2018 orientiert die Hauptabteilung Umweltschutz und Energie des Departements Bau und Umwelt über den Pflanzenbewuchs im Obersee (Näfels). Dieser werde seit dem Jahr 2010 massiv von einer aus Nordamerika stammenden invasiven Art, der Nuttals Wasserpest (Elodea nuttallii), dominiert. Im Sommer 2017 habe sich nun der Bestand dieser Art zum ersten Mal deutlich verringert.

Es wird davon ausgegangen, dass der Rückgang durch den sehr tiefen Seestand im Frühwinter 2016 verursacht wurde, als die Eisschicht lange direkt auf dem Seegrund auflag. Zudem wird in der gleichen Medienmitteilung erwähnt, dass im Mai 2017 eine Spezialfirma die Pflanzen abgemäht und einige Tonnen davon aus dem See entfernt und entsorgt habe.

lm Jahr 2015 hat die Firma AquaPlus AG im Auftrag der Hauptabteilung Umweltschutz und Energie ein umfangreiches Gutachten über das «Management von Elodea nuttailii im Obersee» erstellt. Dort werden verschiedene Feststellungen gemacht – unter anderem auch diejenige, dass das Mähen dieser Pflanze als Bekämpfungsmassnahme nicht nur ungeeignet ist, sondern solche störungstoleranten Arten sogar fördert. Dies erwähnt die Hauptabteilung Umweltschutz und Energie auch selber in ihrer Medienmitteilung «Übermässiges Pflanzenwachstum im Obersee» vom 1. März 2016.

Als erfolgsversprechende Massnahme hingegen nennt das Gutachten der Firma AquaPlus AG das «Trockenfallen des Gewässers über eine ausreichend lange Zeit mit gleichzeitigem Ausfrieren oder bei hohen Temperaturen und UV-Strahlung».

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Warum wird eine Spezialfirma damit beauftragt, Pflanzenmaterial zu mähen (Mai 2017), nachdem im Juli 2015 ein beauftragtes Planungs- und Beratungsbüro (AquaPlus AG) und im März 2016 die zuständige Hauptabteilung selber explizit darauf hingewiesen haben, dass Mähen die Pflanzenbestände nicht reduziert, sondern sogar deren Wachstum fördert?

Wo und wie wurde das abgemähte Material entsorgt? Bestehen dafür spezifische Anforderungen? Wie hoch sind die Entsorgungskosten?

Warum wurde stattdessen nicht die von Experten als erfolgsversprechend empfohlene Massnahme «Trockenfallen und Ausfrieren» umgesetzt?

Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass sich genau diese Massnahme nun regelrecht aufdrängt, nachdem die Hauptabteilung gemäss Medienmitteilung vom 14. Februar 2018 davon ausgeht, dass der erstmalige Rückgang mit der lange aufliegenden Eisschicht zusammenhängt?

Warum wird das Problem nur zaghaft angegangen, obschon das Risiko latent besteht, dass bei einem Notablass die Nuttalls Wasserpest im Glarner Unterland verbreitet werden könnte?

Welche Konsequenzen hätte ein Notablass für die Gewässer und das Kulturland im Glarner Unterland?

Wie hoch sind die bisher angefallenen Kosten seitens Kanton? Und kennt der Regierungsrat auch die entsprechenden Kosten bei der Gemeinde Glarus Nord und deren Technischen Betrieben?

Wir bedanken uns für die rasche Beantwortung und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

Martin Landolt, Landrat
Beny Landolt, Landrat
Luca Rimini, Landrat