Interpellation «Postschliessung Bilten und Oberurnen»

Die SVP-Landratsfraktion reichte Ende Dezember 2015 eine Interpellation mit verschiedenen Fragen zu den sich abzeichnenden Postschliessungen in Bilten und Oberurnen ein.


Vorab ist festzuhalten, dass Gespräche und Verhandlungen über das Postversorgungsangebot zwischen der Post und der betroffenen Gemeinde geführt werden. Der Kanton wird darüber informiert. Bezüglich Poststelle Bilten hat sich der Gemeinderat Glarus Nord gegen eine Schliessung ausgesprochen. Hingegen wird die Poststelle Oberurnen geschlossen bzw. ab Herbst 2016 durch eine Postagentur abgelöst. Laut Post wurde die Bevölkerung u.a. anhand eines Flyers informiert.

1. Wann ist der Regierungsrat über dieses Vorhaben informiert worden?

Offiziell wurde der Kanton mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 darüber informiert, dass Gespräche mit der Gemeinde Glarus Nord über eine Veränderung des Poststellen- und Postagenturennetzes geführt werden.

2. Wird vonseiten des Kantons etwas unternommen, um dies zu verhindern?

Seit der Kanton Glarus involviert wurde, erfolgten verschiedene Kontakte mit der Gemeinde und den Postverantwortlichen. Das letzte Gespräch mit den Postverantwortlichen führte der Kanton am 22. Januar 2016. Es geht bei all diesen Kontakten darum, die Möglichkeiten auszuloten und für die Bevölkerung optimale Postdienstleistungen zu sichern.

3. Hat der Regierungsrat Kenntnis, dass weitere Schliessungen geplant sind?

Nein. Gemäss Auskünften sind aktuell keine weiteren Änderungen bzgl. des Postversorgungsnetzes geplant. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass es sich hier um einen rollenden Prozess handelt und dass die Tendenz weg von Poststellen und hin zu anderen Angebotsformen geht. Gerade auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen sind die verschiedenen Angebote laufend zu überprüfen sowie der wechselnden Nachfrage und den unterschiedlichen Bedürfnissen anzupassen. Gesamthaft ergeben sich über die Jahre kaum Änderungen bzgl. Postversorgung.

4. Gibt es vonseiten der Post Vorgaben, die es für einen Standort einer Poststelle zu erfüllen gilt?

Grundsätzlich gelten für die Post für den Betrieb einer Poststelle folgende Vorgaben:

– Poststellendichte in der Region/Erreichbarkeit;

– Kundennähe, Kundenstrom;

– Zugänglichkeit via öffentlichen Verkehr, Individualverkehr und LKW;

– behindertengerechte Zugangs-/Eingangssituation;

– Logistikzufahrt muss gewährleistet sein.

Wird eine Poststelle überprüft, sind deren Nutzung, die Situation am Standort sowie das Umfeld massgebend. Dabei gibt es keine quantitativen Zielvorgaben. Die Post wägt die einzelnen Prüfkriterien anhand des konkreten Falls ab und gewichtet diese. Die Hauptfaktoren bilden dabei folgende:

– geringe und/oder sinkende Nutzung des Postschalters (Wirtschaftlichkeitsüberlegungen);

– aktuelle Infrastruktur;

– Situation des Poststellenpersonals (alternative Stellenangebote innerhalb der Post);

– Einhaltung der rechtlichen und politischen Vorgaben;

– mögliche Partner für eine Agenturlösung («Post beim Partner»);

– Situation bei der Zustellung und bei der Weiterverarbeitung der Postsendungen;

– Postliegenschaft (Eigentumsverhältnisse, Zustand, Sanierungsbedarf, Raumangebot, Auslastung);

– Entwicklungspotenzial.

Die Post verfolgt die Strategie, mit flexibler Ausgestaltung der Angebotsformen (z. B. Postagentur, PickPost, My Post 24, Hausservice) auch längerfristig eine hohe Netzdichte aufrechtzuerhalten und mit dem passenden Angebot zur richtigen Zeit nahe beim Kunden zu sein.