Interpellation «Rückweisung Informatikgesetz»

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reichen die unterzeichnenden Landräte Jacques Marti, Thomas Kistler, Res Schlittler und Thomas Tchudi folgende Interpellation ein:


1. Ausgangslage

An der Landsgemeinde 2076 wurde das von Landrat und Regierung vorgelegte Informatikgesetz an den Regierungsrat zurückgewiesen. Die Gegner, darunter auch die unterzeichnenden Landräte, betonten in den Wortmeldungen im Ring, dass grundsätzlich das Zusammengehen von Gemeinden und Kanton bei den Aufgaben der Informatik begrüsst wird, Lediglich die vorgesehene Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wurde kritisiert und auch hinterfragt.

Aus der Presse mussten die Interpellanten erfahren, dass Glarus hoch3 zurzeit eine Ausschreibung für die Weiterführung der bestehenden Lösung mit einem möglichen neuen Anbieter läuft.

Aus der SÜDOSTSCHWEIZ konnte im Weiteren vernommen werden, dass die Aktiengesellschaft der Gemeinde und des Kantons eine Kapitalerhöhung plane und zukünftig eigene Mitarbeiter anstellen möchte.

2. Fragen


Die angedachten Änderungen erfüllen unserer Meinung den Auftrag der Landsgemeinde vom letzten Jahr nicht. Aufgrund der vorhandenen Informationen kommen die Interpellanten zu diesem Schluss. Die Glarnerinnen und Glarner, welche das Informatikgesetz abgelehnt haben, wollten unserer Meinung nach die Transparenz juristischer Personen im Einflussbereich der öffentlichen Hand erhöhen und die Kompetenzen nicht unnötigerweise an Exekutivmitglieder delegieren, dies waren jedenfalls die wichtigsten Argumente zur Rückweisung im Ring.

Gerne möchten wir unseren Kenntnisstand vergrössern, um die Meinungsbildung weiter voranzubringen. Deshalb möchten wir den Regierungsrat bitten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Was wurde seit dem Rückweisungsantrag der Landsgemeinde bezüglich der Neuorganisation der Informatik im Kanton Glarus unternommen?

2. Wie kam es zum Entscheid, dass eine Ausschreibung von Glarus hoch3 über fünf Jahre für die Erbringung von Dienstleistungen durch Externe getätigt wird?

3. Wird und kann die Informatik des Kantons Glarus an dieser Ausschreibung mitofferieren?

4. Weiss der Regierungsrat, warum Glarus hoch3 diese Ausschreibung macht und nicht die Gemeinden (oder der Kanton und die Gemeinden miteinander)?

5. Weiss der Regierungsrat, warum in der Ausschreibung eine Datenhaltung resp. ein Rechenzentrum im Kanton zwingend voraussetzt wird (und damit allenfalls günstigere Möglichkeiten ausserhalb des Kantons schon zum Vornherein ausgeschlossen werden)?

6. Das Rechenzentrum wurde nach GATT/WTO und dem Glarner Submissionsgesetz ausgeschrieben. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass durch die Einschränkung der physischen Datenhaltung im Kantonsgebiet, die Ausschreibung gegen diese verstösst oder diese verletzt?

7. Weshalb benötigt es eine Kapitalerhöhung für Glarus hoch3? Hat man Kenntnisse dieser geplanten Kapitalerhöhung und wird der Kanton aus aktueller Sicht daran teilnehmen?

8. Hat der Kanton Kenntnisse davon, dass Glarus hoch3 eigene Mitarbeitende anstellen möchte? Sollten Sie Kenntnis davon haben: - wofür benötigt Glarus hoch3 eigene Mitarbeitende, zusätzlich zum Geschäftsführer? - torpedieren diese Massnahmen nicht ein gewünschtes allfälliges Zusammengehen der Informatik von Kanton und Gemeinde?