Interpellation «Schützenswerte Bauten im Kanton Glarus»

An seiner heutigen Sitzung nahm der Regierungsrat Stellung zur im Mai 2015 von der SVP Landratsfraktion eingereichten Interpellation «Schützenswerte Bauten im Kanton Glarus».



Der Regierungsrat befasste sich heute mit der Interpellation der SVP Landratsfraktion «Schützenswerte Bauten im Kanton Glarus».
Der Regierungsrat befasste sich heute mit der Interpellation der SVP Landratsfraktion «Schützenswerte Bauten im Kanton Glarus».

Der Vorstoss nimmt Bezug auf den für den Herbst 2015 vorgesehenen Erlass eines neuen kantonalen Inventars der besonders erhaltenswerten Kultur- und Baudenkmäler gemäss Artikel 9 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Die Interpellanten stellen nun Fragen zur Erstellung und Wirkung des Inventars.

Im Kanton Glarus fehlten bis heute ein gesetzeskonformes Inventar der besonders erhaltenswerten Kultur- und Baudenkmäler. Für deren Erlass gewährte der Landrat 2011 einen Rahmenkredit von 430 000 Franken. Das neue Inventar ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung von Bauvorhaben, für die Anordnung von Schutzmassnahmen und für die Bemessung von Beiträgen an die Erhaltung und Pflege von schützenswerten Bauten. Zudem liefert es eine Grundlage für die Nutzungsplanungen der Gemeinden. Gemäss Artikel 13 NHG leisten der Kanton und die Standortgemeinde finanzielle Beiträge an die Kosten der Erhaltung und Pflege von schützenswerten Ortsbildern, Kultur- und Baudenkmälern. Damit werden pro Jahr etwa zehn Bauvorhaben unterstützt.

Derzeit gilt für den Kanton Glarus einzig das vom Bund erlassene Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). In diesem sind zehn schützenswerte Glarner Ortsbilder von nationaler Bedeutung samt ihren darin bezeichneten Einzelbauten aufgeführt, insgesamt rund 120 Objekte. Etwa der Hälfte dieser ISOS-Objekte wurden im Verlauf der Jahre Denkmalpflegebeiträge für Bauprojekte zugesprochen. Eine Aufnahme jener rund 60 Objekte ins neue kantonale Inventar wird dadurch überflüssig. Zusammen mit weiteren 140 Objekten werden die anderen 60 ISOS-Objekte automatisch Bestandteil des neuen kantonalen Inventars; somit umfasst das neue Inventar zirka 200 besonders erhaltenswerte Objekte. Der Baubestand des Kantons umfasst zirka 23 000 Gebäude.

Auswirkungen auf die Kosten dürfte dies weder für Kanton noch Gemeinden haben. Allein durch den Erlass eines Inventars ist nicht von einem sprunghaften Anstieg der Bautätigkeit und damit der Kosten auszugehen. Der Regierungsrat rechnet bei den Beitragsgeschäften mit einer etwa gleichbleibenden Häufigkeit und Beitragshöhe wie in den letzten Jahren. Zudem können Auszahlungen nur im Umfang der bewilligten Budgetkredite geleistet werden.

Viele der vorgeschlagenen Inventarobjekte haben eine wichtige wirtschaftliche, touristische oder gesellschaftliche Bedeutung. Gerade deswegen ist es wichtig, dass diese Objekte erhalten bleiben, aber auch weiterentwickelt werden können, ohne dass deren geschichtliche und kulturelle Bedeutung für den Kanton wesentlich beeinträchtigt oder gar zerstört wird. Das Inventar der besonders erhaltenswerten Kultur- und Baudenkmäler wird als Planungsgrundlage dienen. Bei jedem konkreten Bauvorhaben gilt es von den Bewilligungsbehörden auf dieser Basis eine Interessensabwägung vorzunehmen zwischen den Zielen der Denkmalpflege und den Interessen der Eigentümer. Die Bewilligungsbehörden stützen sich dabei auf die Begutachtung durch die kantonale Fachstelle, wobei für alle Seiten vertretbare Lösungen zu finden sind.

Entgegen den Befürchtungen der Interpellanten sind keine Kostenüberschreitungen entstanden. Die Differenz zwischen Budget und Rechnungsabschluss entspricht einer Nicht-Entnahme aus dem Fonds Ortsbildschutz und Denkmalpflege von 100 000 Franken zulasten der Rechnung 2014 aufgrund des positiven Rechnungsabschlusses.