Interpellation «Umgang mit Asbest»

Die Interpellation der Grünen Landratsfraktion wurde vom Regierungsrat (gemäss Bulettin) wie folgt beantwortet:



Der Regierungsrat beantwortete die Interpellation betreffend Asbest. (Bild: jhuber)
Der Regierungsrat beantwortete die Interpellation betreffend Asbest. (Bild: jhuber)

Asbest ist eine heimtückische Substanz und kann bei Menschen Krebs verursachen. Aus diesem Grund wurde Asbest per 1. März 1989 in der Schweiz für Neuanwendungen verboten. Jährlich sterben in der Schweiz rund 70 Personen an den Folgen einer asbestbedingten Krankheit. Ein Rückgang der Todesfälle wird infolge der langen Latenzzeit erst um das Jahr 2020 erwartet. Für die Kontrolle der Einhaltung der Asbest-Vorschriften sind verschiedene kantonale und eidgenössische Stellen verantwortlich: die Suva (Baustellenkontrollen), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Bundesebene sowie das Arbeitsinspektorat (Betriebskontrollen) und das Departement Bau und Umwelt auf kantonaler Ebene.

In der Gebäudesubstanz der Schweiz sind nach wie vor grosse Mengen an Asbest verbaut. Bei Umbauten und Abbrüchen von Bauten fallen deshalb asbesthaltige Produkte an und stellen bei unsachgemässer Behandlung eine Gefahr dar. Die Suva hat bereits diverse Merkblätter und Richtlinien erarbeitet und führt seit Jahren Kampagnen durch. Die propagierten Schutzmassnahmen (Regeln) werden jedoch in der Praxis nur teilweise befolgt. Zurzeit sind neue Merkblätter für weitere Anwendergruppen in Erarbeitung. Die grösste Gefährdung einer Kontamination mit Asbest besteht für Heimwerker, Dachdecker, Fassadenbauer sowie für Abbruchunternehmen.

Beantwortung von Fragen


Primäre Ansprechpartner für den Kanton sind die Arbeitnehmer und die für die Baubewilligungen und Baukontrollen zuständigen Gemeindeverantwortlichen. Die Fachleute der Gemeinden wurden letztmals im Juni 2010 geschult. Dieser Kurs wird wiederholt bzw. vertieft. Die Bevölkerung im Allgemeinen wurde bisher nicht speziell informiert, da vorwiegend Handwerker mit asbesthaltigen Produkten in Kontakt kommen. Es wird aber geprüft, ob für spezielle Bereiche (z.B. Schrebergarten, Heimwerker) eine gezielte Information erforderlich ist.

Die Baustellen werden von der Suva bzw. dem Arbeitsinspektorat kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen aber nicht flächendeckend, sondern spontan bei Verdacht, zufällig oder aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Bei Verdacht auf Asbest werden die Arbeiten auf der Baustelle eingestellt bis die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen getroffen werden. In bestimmten Verdachtsfällen müssen die Materialien vor dem Rückbau analysiert werden. Bei Asbest in leicht gebundener Form ist zudem ein spezialisiertes Unternehmen für den Rückbau zu beauftragen.

Einzelne Berufsbranchen (z.B. Elektriker) bilden ihre Mitglieder im Umgang mit asbesthaltigen Produkten aus. Junge Fachkräfte werden heute zum Thema bereits in der Grundausbildung informiert. Bei älteren Mitarbeitenden ist der Wissensstand aber sehr unterschiedlich. Häufig bezieht sich das Wissen auf die Berichterstattung in den Medien. Die Vertreter der Vollzugsbehörden haben sich im Mai 2012 getroffen und den Bedarf an Ausbildungen besprochen. Diese Frage wird im Rahmen eines Vollzugskonzepts aufgearbeitet.