Interpellation zu den aktuellen Tätigkeiten der GLKB

Gestützt auf Art. 82 der Landratsverordnung reichen wir folgende Interpellation ein.



Interpellation zu den aktuellen Tätigkeiten der GLKB

Am 28. Juni 2018 und am 6. Juli 2018 hat die Glarner Kantonalbank (nachfolgend: GLKB) mittels Pressemitteilung zwei Mal über ihre ausserkantonalen Geschäftstätigkeiten informiert. Zuerst teilte die GLKB mit, dass ihr Hypothekarportfolio durch den Ankauf von Hypothekarforderungen einer Versicherung erweitert wird und nun, dass die die GLKB die Verwaltung der Hypotheken der CredEx übernehme.

Die SP-Fraktion hält fest, dass beide Geschäfte nichts mit dem Kanton Glarus zu tun haben und die GLKB wiederum Verpflichtungsgeschäfte in Millionenhöhe ausserhalb des Kantons Glarus vergibt. Aus unserer Sicht sind solche Geschäfte nicht durch das GLKB-Gesetz gedeckt.

Daher gelangen wir mit folgender Anfrage an den Regierungsrat:

1. Erachtet der Regierungsrat das Vorgehen der GLKB in diesen Geschäften als durch das GLKB-Gesetzt gedeckt?

2. Wenn ja, warum?

3. Wenn nein, welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat den Ankauf ausserkantonaler Hypotheken von einer Versicherung?

Ausserdem erlauben wir uns anzumerken, dass offenbar das politische Geschehen rund um die GLKB keinen Einfluss auf den Börsenkurs der GLKB hat. Anders ist es für die SP nicht erklärbar, dass der Kurs nach dem vernichtenden Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus nicht abgestürzt ist. Daher rechnet die SP-Fraktion auch mit einer offenen und klärenden Antwort.

Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Fragen und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung.

Im Namen der SP-Fraktion

Jacques Marti / Christian Büttiker