Im September 2021 reichte Landrat Fridolin Luchsinger die Interpellation «Transparenz beim Ausscheiden von Gefahrenzonen» ein. Seine Fragen beziehen sich auf zwei Fälle, in denen Eigentümer von Bauland mit geänderten Gefahrenzonen konfrontiert worden seien, was «faktisch ein Bauverbot» nach sich gezogen habe.
Die Interpellation im Wortlaut sowie die Beantwortung durch den Regierungsrat sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.