Am 20. Januar 2025 reichte die SP-Fraktion eine Interpellation zum provisorischen Tarif der psychologischen Psychotherapie im Kanton Glarus ein. Ihre Fragen beziehen sich auf den vom Departement Finanzen und Gesundheit provisorisch gesenkten Arbeitstarif. Dies war nötig, weil sich die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit den Versicherern nicht auf eine einvernehmliche Nachfolgelösung für den auslaufenden Tarifvertrag einigen konnten. Eine Beschwerde dagegen ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Der Regierungsrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass der festgelegte Arbeitstarif sicherstelle, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auch weiterhin gegenüber den Versicherern abrechnen können. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Regierungsrat einen endgültigen Tarif festsetzen müssen.
Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.