Die Vorlage umfasst eine Lösung zur Umsetzung der Motion «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads». Es soll eine Bemessungsgrundlage implementiert werden, die bei der Ermittlung des Einkommens mit Invalidität mittels statistischer Werte berücksichtigt, dass Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht die gleich hohen Löhne erzielen können wie gesunde Menschen.
Aus Sicht des Glarner Regierungsrates stellt die Vorlage eine zumindest vorläufig pragmatische Lösung der politischen Diskussionen über den Einkommensvergleich dar. Ob damit aber individuelle Gerechtigkeit erzielt werden kann, stellt er infrage. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen bewirke die Revision eine erneute Überlagerung mit den Übergangsbestimmungen der Weiterentwicklung der IV (WEIV). Die praktisch voraussetzungslose IV-Neuanmeldung alleine aufgrund der Verordnungsrevision lässt aus Sicht des Regierungsrates zahlreiche neue Verfahren erwarten, welche zu materiellen Neuabklärungen und Beurteilungen führen werden. Als Folge davon befürchtet der Regierungsrat einen grossen zusätzlichen Aufwand.