Ja zu fünf statt zwei Tagen Vaterschaftsurlaub

An ihrer Mitgliederversammlung in der lintharena fassten die Mitglieder der CVP des Kantons Glarus die Parolen für die kommende Landsgemeinde. Dabei folgten sie grossmehrheitlich den Empfehlungen von Regierung und Landrat. Einzig die Änderung des Gesetzes über das Personalwesen sorgte für Diskussionen.



Ja zu fünf statt zwei Tagen Vaterschaftsurlaub

Bevor jedoch auf die Sachgeschäfte eingegangen wurde, lenkte Präsident Peter Landolt den Fokus auf die Wahlgeschäfte. Als eigentliches Highlight bezeichnete er die Wahl des Landammanns: Vorausgesetzt, die Landsgemeinde folgt dem ordentlichen Turnus der Regierung, wird sich nämlich mit Landesstatthalter Dr. Rolf Widmer voraussichtlich ein eigenes Mitglied als neuer Landammann vereidigen lassen dürfen. Aus Sicht von Landolt stellt dies die Krönung von Widmers bisheriger Regierungskarriere dar. Bei der Ersatzwahl für den als Kantonsrichter zurückgetretenen Kaspar Marti verzichtet die Partei auf die Aufstellung eines eigenen Kandidaten. Der von der SP Glarus Nord vorgeschlagene Christoph Zürrer wird als valabler Kandidat erachtet.

Anschliessend legte Landesstatthalter Dr. Rolf Widmer die Gründe dar, weshalb der Steuerfuss für das Jahr 2017 unverändert zu belassen sei. Die Versammlung teilte seine Einschätzung und folgte diskussionslos dem Antrag von Regierung und Landrat. Ebenfalls unbestritten war die Vorlage zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen, welche von Landrätin Andrea Fäs vorgestellt wurde.

Kontroverser wurde das folgende von Landrat Ernst Müller präsentierte Geschäft zur Änderung des Energiegesetzes beurteilt. Einige gaben zu bedenken, dass die geplanten Änderungen eine weitere Last für die Wirtschaft darstellten und zudem unnötig seien, da momentan keine Projekte hängig sind, welche den für die Abgabe massgebenden Wert überschreiten. Die Versammlung gewichtete allerdings die Rechtssicherheit, die mit der Gesetzesänderung geschaffen wird, höher. Die Spielregeln erst dann festzulegen, wenn konkrete Projekte anstünden, wäre unfair.

Ja für fünf Tage Vaterschaftsurlaub

Am meisten zu reden gab die von Landrat Bruno Gallati vorgestellte Änderung des Gesetzes über das Personalwesen. Wie bereits in der landrätlichen Debatte wurde dabei vor allem die Neuregelung des Vaterschaftsurlaubs in Art. 19a diskutiert. Neben den Versionen von Regierungsrat und Kommission, welche fünf Tage Vaterschaftsurlaub beantragt hatten und des Landrates, welcher den Urlaub mit knapper Mehrheit auf zwei Tage reduzierte, wurde zusätzlich die Möglichkeit eines Kompromisses diskutiert. Dieser sähe zwar ebenfalls fünf Tage vor, würde die Arbeitnehmer aber verpflichten, diesen innerhalb von drei Monaten oder sogar nur einem Monat nach der Geburt zu beziehen. Damit würde sichergestellt, dass die Urlaubstage wirklich für die Unterstützung in der Familie eingesetzt würden und nicht einfach für erweiterte Ferien. Dies würde allerdings im Widerspruch zu Abs. 2 von Art. 19a stehen, welcher besagt, dass der Regierungsrat den Bezug regelt. Es wurde auch der Vergleich zu anderen Kantonen (z.B. Appenzell Ausserrhoden) und dem Bund gezogen, welche ihren Angestellten sogar zehn Tage Vaterschaftsurlaub gewähren. In der abschliessenden Abstimmung setzte sich schliesslich die Meinung durch, dass der Kanton als fortschrittlicher Arbeitgeber auftreten muss, wenn er auch in Zukunft qualifizierte Arbeitskräfte rekrutieren will. Dazu gehört die Gewährung eines zeitgemässen Vaterschaftsurlaubs. Als Familienpartei will sich die CVP an der Landsgemeinde für fünf Tage Vaterschaftsurlaub einsetzen und die Kompetenz zur Regelung des Bezuges beim Regierungsrat belassen.

Die folgenden Geschäfte waren wiederum unbestritten. Die Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes über den Schutz von Personendaten sowie das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, beide vorgestellt von Landrat Marco Hodel, wurden ohne Wortmeldungen gemäss Antrag des Landrates verabschiedet. Die Vorlage für den Beitrag von 1,92 Mio. Franken an die Sanierung des Kunsthauses Glarus wurde von der zuständigen Präsidentin der landrätlichen Kommission, Landrätin Daniela Bösch, präsentiert. Die Mitglieder der CVP sind sich der Bedeutung des Kunsthauses für den Kanton bewusst und folgten dem Antrag des Landrates, auch wenn die eingeräumte Toleranz von +/-20% als eher grosszügig beurteilt wurde.

Ebenfalls Ja zum Gesetz über die Information des Kantons


Schliesslich sprach sich die Versammlung auch für das Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden aus, zu welchem Landrat Beat Noser referierte. Die Mitglieder wussten hier die zukünftige Lösung klar von der Aufarbeitung der Vergangenheit, sprich der offenen Fragen rund um die Glarus hoch 3 AG zu unterscheiden. Eine gemeinsame Informatikgesellschaft von Kanton und Gemeinden mache mit Blick auf den mit der Gemeindefusion eingeschlagenen Weg durchaus Sinn.

Zum Abschluss der Versammlung würdigte Peter Landolt die zuverlässigen Dienste von Seraina Hug als Parteisekretärin. Sie trat aufgrund ihres Wegzuges aus dem Glarnerland von ihrer Funktion zurück.