Ja zu gerechten Kinderzulagen

Am 26. November kommt nicht nur das Osthilfegesetz sonder auch das Bundesgesetz über die Familienzulage an die Urne. Nationalrat Werner Marti erklärt, warum dieses Gesetz wichtig für die Schweiz ist.



Ja zu gerechten Kinderzulagen: Nationalrat Werner Marti (Bildmontage: jhuber)
Ja zu gerechten Kinderzulagen: Nationalrat Werner Marti (Bildmontage: jhuber)

Neben dem Osthilfegesetz, welches sehr hohe Wellen schlägt, gehen die anderen Vorlagen für den 26. November beinahe unter. Eine dieser Vorlagen ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen. Nationalrat Werner Marti schildert glarus24 die Vorteile dieses neuen Gesetzes.

Ende des Wirrwars

Politik ist immer konkret. Alle Parteien sprechen davon, dass sie die Familien fördern wollen. Die Nagelprobe wird aber gemacht, wenn es um konkrete Massnahmen geht. Bei der Abstimmung vom 26. November 2006 geht es um eine solche Nagelprobe. Ganz konkret geht es nämlich um die Frage, ob wir in der ganzen Schweiz für jedes Kind eine gleich hohe Kinderzulage haben wollen oder ob wir nach wie vor an der bisherigen Lösung mit über 50 Regelungen und unterschiedlichsten Höhen der Zulagen festhalten wollen. Bereits aus dieser Fragestellung drängt sich die einzige logische Antwort auf, nämlich ein Ja zum Bundesgesetz über die Familienzulagen. Das Zulagenwirrwar soll ein Ende haben.

Kinder = Armutsrisiko?

Kinder sind oder sollen für die Eltern eine Freude sein. Kinder kosten aber auch. Kinder zu haben ist heute in der Schweiz das Armutsrisiko Nummer eins. Dies darf und soll nicht sein. Kinderzulagen sind ein gutes Mittel um dieses Risiko zu senken. Familien mit tieferen und mittleren Einkommen spüren von den Zulagen am Meisten. Es ist wichtig, dass die Kinder unsere Zukunft sind. Damit wir eine Zukunft haben, müssen wir auch die entsprechenden Grundlagen schaffen. Mit dem neuen Gesetz haben Jugendliche in Ausbildung Anrecht auf eine Ausbildungszulage von mindestens CHF 250.00 im Monat.

Falsch ist das Argument der Gegner, dass mit dieser Zulage hauptsächlich die ausländischen Arbeitnehmer, deren Kinder in den Heimatstaaten leben, profitieren. Abgesehen davon, dass es den Gegnern sogar hier gelingt, einen fremdenfeindliche Note in den Abstimmungskampf zu bringen, ist dieses Argument falsch, da nun durch das Bundesgesetz fest geschrieben wird, dass Kinderzulagen für Kinder welche nicht in der Schweiz wohnen, an die Kaufkraft im Wohnsitzland angepasst werden können.
Wichtig für das Glarnerland

Gerade wir im Kanton Glarus, welche unter Abwanderung und Bevölkerungsrückgang leiden, sind darauf angewiesen, dass junge Familien hier im Kanton Wohnsitz nehmen. Zeigen wir, dass wir ein familienfreundlichen Kanton sind, dem die Zukunft unserer Kinder und der Jugend ein Anliegen ist und stimmen am 26. November 2006 mit Ueberzeugung Ja zum Gesetz über die Familienzulagen.