Ja zur Absicherung des Mobilfunknetzes gegen Stromausfälle

Der Bund passt die Verordnung über Fernmeldedienste an, damit das Mobilfunknetz auch bei Stromausfällen weiterhin funktioniert. Der Kanton begrüsst den vorliegenden Entwurf, möchte jedoch die Verfügbarkeit von nicht-behördlichen Nachrichten ermöglichen.



Ja zur Absicherung des Mobilfunknetzes gegen Stromausfälle (z vg)
Ja zur Absicherung des Mobilfunknetzes gegen Stromausfälle (z vg)

Notrufdienste, der öffentlichen Telefondienst und der Zugang zum Internet sollen bei Störungen der Stromversorgung gewährleistet sein. Deswegen verpflichtet der Bund die Mobilfunkbetreiber zum Aufbau von Notstromanlagen an zentralen Standorten, wie es im Entwurf der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) heisst.

Der Glarner Regierungsrat begrüsst den vorliegenden Entwurf in seiner Antwort zur Vernehmlassung. Die FDV ist eine wichtige Grundlage für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Notrufdienste und der Kommunikation mit den Blaulichtorganisationen. Der Regierungsrat will jedoch die Verordnung ergänzen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung von nicht-behördlichen Nachrichten über Radio und TV möglich ist. Dies betrifft insbesondere Nachrichten von konzessionierten Radio- und TV-Betrieben sowie der SRG, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Bevölkerung in Notlagen zu informieren.