JA zur AHV-Steuervorlage an der Landsgemeinde vom 5. Mai

Beim Traktandum 8 der kommenden Landsgemeinde kommen fünf unabhängige Steuervorlagen zur Behandlung.

Die beiden letzten Steuervorlagen, unter Buchstaben D und E aufgeführt, treten nur dann in Kraft, wenn die eidgenössische Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird.

 



Medienmitteilung Gewerbeverband Kanton Glarus
Medienmitteilung Gewerbeverband Kanton Glarus

Die Vorlage unter Buchstabe D dient der Umsetzung der STAF-Vorlage und sieht die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien für Domizil-, Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor, wie das die STAF-Vorlage verlangt. Diese bis anhin privilegiert besteuerten Gesellschaften sollen ab 1. Januar 2020 gleich wie alle anderen Gesellschaften besteuert werden. Der Bund empfiehlt den Kantonen im Gegenzug die Gewinnsteuern zu senken, damit die bis anhin privilegierte Gesellschaften nicht ins Ausland abwandern. Als Ausgleich dafür wird mit der STAF-Vorlage der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21,2% erhöht. Damit wird der Kanton Glarus der viertgünstigste Kanton und es ist wieder attraktiv für Briefkasten-Firmen, wie dies früher in den Blütezeiten war.

Die Regierung und auch der Landrat empfehlen der Landsgemeinde eine Senkung der Gewinnsteuern.

Das Negative in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen und geldwerten Vorteilen aus Aktien, Anteilen an GmbHs, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen verdoppelt werden soll.

Bis anhin mussten im Kanton Glarus ansässige Steuerpflichtige, wenn ihre Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausmachten, solche Erträge nur zu 35% versteuern. Vor 2012 betrug der Satz sogar nur 20%.

Mit der Anhebung würde diese Besteuerung ab 2020 verdoppelt. Das ist in der Tat eine gewaltige Erhöhung, zumal es auch Personen mit Beteiligungen an Unternehmen trifft, welche hier im Kanton Arbeitsplätze anbieten. Der Bund verlangt eine Mindestbesteuerung von 50 Prozent. Setzen wir alle an der Landsgemeinde ein Zeichen für solche Unternehmerinnen und Unternehmer und legen den Satz anstatt auf 70 Prozent neu auf max. 60 Prozent fest.

Der Bund schreibt einen 50-Prozent-Mindestsatz vor

Alle KMU’s zahlen künftig mit dem neuen System etwas weniger Steuern und die Schweiz bleibt weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmer.
Dies sichert Aufträge für unsere KMU und damit viele wichtige, regionale Arbeitsplätze.
Unterstützen Sie deshalb die Bestrebungen des Vorstandes des Kantonalen Gewerbeverbandes an der Landsgemeinde und stimmen JA.

Der Vorstand Glarner Gewerbeverband
Präsident Josef Kubli