Der Glarner Landrat hat am Mittwoch nach einer engagierten Diskussion einer Aktienkapitalerhöhung der Glarner Kantonalbank (GLKB) um maximal 30 Millionen Franken zugestimmt. Damit soll das Aktienkapital der Bank auf zirka 110 Millionen Franken erhöht werden. Der Kanton will die Mehrheit von rund 70 Prozent am Kapital der GLKB behalten, die restlichen etwa 30 Prozent sollen Dritten überlassen werden. Ziel ist es, diese aus dem Kantonalbankenumfeld zu realisieren. «Wir sind zurzeit mit zehn Kantonalbanken in Verhandlungen, wobei dies offenbar mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch nimmt»,erklärte Martin Leutenegger, VR-Präsident der GLKB, nach der erfolgreichen Abstimmung im Landrat. Die Erhöhung geschieht als konsequente Weiterführung der vom Landrat beschlossenen Vorwärtsstrategie nach einer turbulenten Phase mit faulen Krediten.
Staatsrechnung 2010 einstimmig genehmigt
Der Rat genehmigte ferner beinahe diskussionslos die Staatsrechnung 2010 des Kantons Glarus, die dank höheren Steuereinnahmen um einiges besser ausfiel als budgetiert. Statt mit einem Rückschlag von zwei Millionen Franken konnte ein Überschuss von 4,8 Millionen Franken – bei Sonderabschreibungen von 8,7 Millionen Franken – genehmigt werden.
Kostenanteil am Vorprojekt «4. Teilergänzung S-Bahn»
Ohne jede Debatte war der Landrat damit einverstanden, dass sich der Kanton mit einem Kostenanteil von 981 000 Franken am Vorprojekt «4. Teilergänzung S-Bahn Zürich; linkes Ufer/March/Glarnerland/Zug» beteiligt. Die Kosten des ganzen Projektes belaufen sich auf 27,5 Millionen Franken. Finanziert wird das Projekt durch den Bund und die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, St. Gallen und Zug. Geplant ist, Zugfolgezeiten zu verkürzen, Gleisanpassungen vorzunehmen und Weichen in Ziegelbrücke zu ersetzen.
Vereidigung von Siegfried Noser
Zu Beginn der Sitzung vom Mittwoch konnte fast ein Jahr nach den Wahlen von Ende Mai 2010 auch der Oberurner Landrat Siegfried Noser vereidigt werden. Der SVP-Mann wurde wegen auffälliger Doppelnennungen seines Namens verdächtigt Wahlmanipulationen begangen zu haben. Da es beim Wahlgang noch andere Unregelmässigkeiten gab, leitete der Regierungsrat ein aufsichts- und strafrechtliches Verfahren ein. Die Untersuchung wurde dann eingestellt, weil Noser keine Fälschung von Wahlzetteln nachgewiesen werden konnte. Aufgrund des Verfahrens hat der Regierungsrat aber entschieden, dass die SVP im Wahlkreis Nord einen ihrer Sitze an die FDP abgeben muss. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, da die SVP dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht hat.
