Ja zur Musikförderung


Die Musik hat im kulturellen Leben des Glarnerlands einen hohen Stellenwert. Von Musikgesellschaften über Chöre und Orchester bis hin zu Rockbands – alle bieten sie erstklassige Unterhaltung. Dies zeigt sich immer wieder bei unseren vielen Kulturanlässen. An den Schulen ist der Stellenwert leider ein anderer. «Randfächer» wie Musik ziehen im Kampf um Anteile am Stundenplan gegen die «Wissensfächer» regelmässig den Kürzeren. Der Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung setzt hier an: Dank schweizweiten Zielen kann künftig eine hohe Qualität im Musikunterricht an Schulen erreicht werden. Notabene ohne die Bildungshoheit der Kantone anzutasten, da diese die Ziele selber definieren können.

Singen und Musizieren sollten ein selbstverständlicher Teil der Volksschule sein und mit der gleichen Wichtigkeit und Intensität gelehrt werden wie andere Fächer. Dafür braucht es Lehrpersonen, die das Fach Musik mit entsprechender Qualität vermitteln können. Der neue Verfassungsartikel setzt hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen. Der Bund wird zusammen mit den Kantonen Grundsätze für eine hochwertige Ausbildung der Lehrpersonen entwickeln.

Auch ausserhalb der Volksschule muss der Zugang zu musikalischer Bildung erleichtert werden. Heute erzeugen hohe Elternbeiträge an Musikstunden eine Zugangssperre, wie sie kein anderer Bereich im Schweizer Bildungswesen kennt. Finanzielle Umstände dürfen nicht entscheidend sein! Auch Kinder aus sozial schwachen Familien sollen ein Recht und die Möglichkeiten haben, eine Musikschule zu besuchen. Selbstverständlich gilt es, Augenmass zu bewahren und lokale Gegebenheiten zu respektieren. Das wird uns im Kanton Glarus mit Sicherheit gelingen. Wir empfehlen Ihnen deshalb mit Überzeugung ein Ja zum sinnvollen und vernünftigen Verfassungsartikel!