Ja zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe

Im Rahmen einer Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat die Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe. Er weist allerdings auf Unklarheiten und mögliche Mehrkosten hin.



Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (zvg)
Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (zvg)

Die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) sieht vor, die Dauer des unbedingt zu vollziehenden Teils der lebenslangen Freiheitsstrafe um zwei Jahre zu erhöhen. Die bedingte Entlassung soll somit künftig erstmals nach 17 Jahren und nicht mehr wie bisher nach 15 Jahren geprüft werden.

Der Glarner Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Änderungen, die der Bund vorschlägt. Er weist darauf hin, dass sich die vorgeschlagene Verlängerung bis zur ersten Prüfung der bedingten Entlassung weder nachhaltig auf die öffentliche Sicherheit noch auf die Wiedereingliederungschancen der Betroffenen auswirke, aber Mehrkosten für die Kantone bedeuten werde.

Der Regierungsrat erachtet es ausserdem als wichtig, dass der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen der lebenslangen Freiheitsstrafe und der gleichzeitig angeordneten Verwahrung regelt. Er begrüsst die neue Regelung des Vollzugs beim Zusammentreffen mit einer Verwahrung. Gemäss der vorgeschlagenen Formulierung ist es allerdings unklar, ob die Personen formell im Strafvollzug bleiben und sich lediglich ihre Haftbedingungen nach den Regelungen zur Verwahrung ändern. Der Verwahrungsvollzug bietet nämlich gewisse Freiheiten zur Gestaltung des Alltags innerhalb des Sicherheitsbereichs der Vollzugseinrichtung.