JA zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit

Klare, sachliche Gründe, nicht dumpfe Ängste und emotionale Befürchtungen sollen für die Stimmabgabe am 8. Februar entscheidend sein. Sie sprechen auch aus der Sicht der Glarner Wirtschaft eindeutig für ein JA an der Urne.



Der Vorstand der Glarner Handelskammer empfiehlt ein JA zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009
Der Vorstand der Glarner Handelskammer empfiehlt ein JA zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009

Der Vorstand der Glarner Handelskammer befürwortet ohne jeglichen Vorbehalt die Weiter­führung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf die neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien. Es steht der Schweiz nicht zu, einerseits Staatsan­gehörige einzelner EU-Staaten von der Personenfreizügigkeit auszuschliessen und zu benachteiligen, andererseits für sich den freien Zugang zu deren Märkte zu bean­spruchen.

Mit dem bilateralen Weg fährt die Schweiz gut. Im wirtschaftlichen Austausch ist sie gegen­über den EU-Staaten in vielen Bereichen gleichberechtigt. Für die schweizeri­schen Unter­nehmen sind die EU-Länder die wichtigsten Handelspartner. Auch für die Glarner Wirtschaft ist der EU-Raum von grösster Bedeutung. Fast 90% aller Importe stammen aus dem EU/EFTA-Raum und knapp 80% aller Exporte gehen dorthin, wie dem Jahresbericht der Glarner Handelskammer entnommen werden kann. Die bilate­ralen Verträge garantieren den ungehinderten Handel mit den wichtigsten Kunden. Es liegt daher gerade auch im Interesse der Glarner Wirtschaft, diesen bilateralen Weg nicht zu gefährden oder gar aufzugeben. Darin aber besteht die grosse Gefahr, wenn durch den negativen Ausgang der Abstimmung vom 8. Februar 2009 das Frei­zügigkeitsabkommen mit der EU nicht weitergeführt werden kann. Da hilft auch der Hinweis auf Neu-Verhandlungen nicht weiter, macht es doch keinen Sinn, die nicht einfacher werdende wirtschaftliche Situation mit neuen Verhandlungen noch zusätz­lich zu belasten, wobei es ohnehin völlig ungewiss ist, ob wieder gleich gute Ergeb­nisse erzielt werden können. Darum: Hände weg vor einem abenteuerlichen Nein!

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit erfolgt kontrolliert und erstreckt sich über eine 10-jährige Übergangsfrist. Zudem ist der Zuwanderungsdruck etwa auf Deutschland oder Österreich bescheiden. Das starke Wirtschaftswachstum in den EU-Staaten Mittel- und Ost­europas absorbiert das dortige Arbeitskräftepotential weit­gehend; die Arbeitslosenquote ist in Bulgarien um fast die Hälfte auf 6,5 Prozent, in Rumänien um fast einen Viertel auf 6,4 Prozent gesunken. Sie liegt damit tiefer als in der Euro-Zone (7,4%) oder in der gesamten EU (7,1%). Es ist daher nicht anzu­nehmen, dass die Zuwanderung aus diesen beiden Staaten grösser sein wird als aus den andern Staaten der ersten Osterweiterung, als die Kontingente für Polen, Ungarn und Tschechien anfänglich nicht einmal ausgeschöpft wur­den. Zudem kann die Schweiz für die Dauer von bis zu sieben Jahren für Aufenthalte von Bulgaren oder Rumänen ar­beitsmarktliche Beschränkungen aufrechterhalten, wie z.B. den Inländer-Vorrang oder die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dumpfe Ängste und emotionale Befürch­tung wegen einer übermässigen Einwanderungswelle aus Bulgarien und Rumänien sind nicht begründet und kein Grund für Experimente und Unsicherheiten mit den bewährten Bi­lateralen.