Jagdbanngebiet Chrauchtal: Schutz geregelt

Der Regierungsrat genehmigt die Erlasse, welche das neue Jagdbanngebiet Chrauchtal schützen sollen.



Murmeltiere dürfen entlang von Wanderwegen nicht gejagt werden • (Foto: Keystone-SDA)
Murmeltiere dürfen entlang von Wanderwegen nicht gejagt werden • (Foto: Keystone-SDA)

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 ein 8 Quadratkilometer grosses Gebiet aus dem eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf entlassen und eine gleich grosse Fläche im Chrauchtal unter Schutz gestellt. Die entlassene Fläche umfasst das touristische Intensiverholungsgebiet Elm. Der Regierungsrat genehmigt die Änderungen verschiedener Erlasse und setzt sie per 1. August 2023 in Kraft. Diese regeln die künftige Grenze des neuen Banngebiets und bezeichnen Änderungen bei einzelnen Schongebieten, Wildruhezonen und Schneesportrouten.

Hasen …

Feldhasen dürfen im Intensiverholungsgebiet Elm auch weiterhin nicht gejagt werden. Mit dem bisherigen Jagdverbot wie auch der Bewirtschaftung der Alpen und Trockenwiesen konnte sich dort ein guter Feldhasenbestand entwickeln.

… und Murmeltiere

Im Gebiet, welches neu der Jagd zugänglich gemacht wird, gibt es viele Murmeltiere entlang der Hauptwanderwege und auch die Bezeichnung des Restaurants «Munggenhütte» zeigt die Bedeutung dieses Tiers für den Tourismus. Daher wird die Jagd auf Murmeltiere im Bereich der Hauptwanderwege verboten. Zu den bisherigen drei Schongebieten für Murmeltiere in touristischen Gebieten (Hirzli, Braunwald-Alp, Glärnischhütte) kommt neu ein Schongebiet dazu, das sich zwischen dem Bischofbach und der Chüebodenrus mit dem touristischen Kerngebiet Hängstboden – Bischofalp – Empächli Oberstafel – Empächli erstreckt.

Jagd

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der schrittweisen Einführung der Jagd im Perimeter des ehemaligen Jagdbanngebiets Kärpf in Elm und setzt diese in den kommenden Jagdvorschriften während vier bis fünf Jahren um.