Jagdvorschriften 2018

Der Regierungsrat erlässt die Vorschriften für die Jagd 2018. Sie entsprechen weitgehend denjenigen des Vorjahres.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 26. Juni. (Archivbild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 26. Juni. (Archivbild: e.huber)

Jagdplanung

Die Wildzählungen ergaben weiterhin sehr hohe Bestände beim Rotwild und beim Rehwild. Beim Gamswild ergaben sich tiefere Werte, da vor allem in Glarus Süd wegen des strengen Winters hohe Fallwildzahlen zu verzeichnen waren. Die Steinwildbestände im Kanton Glarus sind nach wie vor hoch. Im Winter 2017/2018 wurden jedoch viele Tiere Opfer von Lawinen. Alleine im Limmerntobel wurden rund 40 tote Tiere gefunden. Die Verbissintensität am Baumbestand zeigt einen mittleren Wert seit Messbeginn 1994. Die Situation ist im Auge zu behalten.

Zur Stabilisierung der Wildbestände sind unter anderem Eingriffe in die Jugendklasse und ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in der Jagdstrecke notwendig. Zur Senkung von Wildbeständen müssen in der Jugendklasse und vor allem bei den weiblichen Tieren erhöhte Abschüsse erfolgen, jedoch unter Wahrung der Tierschutzbestimmungen. Mit der Abgabe von Zusatzabschüssen (Gamswild) und verlängerten Jagdzeiten (Rotwildjagd auch während der Niederwildjagd und Herbstjagd) soll der vermehrte Abschuss von Weibchen erzielt werden.

Jagdzeiten

Die Hochwildjagd findet vom 3. bis 17. September 2018 statt. Beim Gamswild darf, wie im Vorjahr, jeder Jäger zwei Gämsen im 2. Lebensjahr oder älter, wovon maximal einen Gamsbock im 2. Lebensjahr oder älter, erlegen. Zusammen mit der Abgabe von Zusatzmarken für nicht laktierende Gamsgeissen ab dem 14. Lebensjahr wird der Jagddruck auf weibliche Geissen beibehalten.

Die Niederwildjagd dauert vom 1. Oktober bis 30. November 2018, bleibt jedoch nach Tierart verschieden. Beim Rehwild darf jeder Jäger drei Rehe, wovon maximal einen Bock im
2. Lebensjahr oder älter, schiessen. Das Rotwild darf wiederum zusammen mit dem Rehwild während der Niederwildjagd bejagt werden. Die Rehwild- wie die Rotwildjagd dauert vom 1. bis zum 21. Oktober 2018. Die Vorgaben entsprechen denjenigen im Vorjahr.

Beim Steinbockwild werden je 17 Böcke und Geissen in den Teilkolonien Foostock, Limmern und Längenegg zum Abschuss freigegeben, wobei auf die Vergabe von nicht gezogenen Losen im Gebiet Limmern verzichtet wird.

Änderungen

Mit der Jagd 2018 werden neue Vorschriften aus der Lebensmittelgesetzgebung umgesetzt. Hierbei geht es um die Rückverfolgbarkeit von sämtlichem Schalenwild, welches in Verkehr gebracht wird und um die Beurteilung des Wildbrets «als genusstauglich» oder «fraglich» durch den Jäger. Um diese Anforderungen umsetzen zu können, mussten organisatorische und administrative Anpassungen vorgenommen werden.

Das Befahren von ausgewählten Wald- und Güterstrassen ist neu mit Bewilligung während der Reh- und Rotwildjagd vom 1. bis 21. Oktober 2018 erlaubt. Auch bei der Jagd nach Kormoranen mussten aufgrund der bewilligten Schonzeitverkürzung und dem Jagdverbot bei den Fabrikweihern in Niederurnen Anpassungen vorgenommen werden.