Jahresplanung 2017/2018, Übersicht Landsgemeindegeschäfte 2018

Der Regierungsrat wird dem Landrat die Jahresplanung 2017/2018 unterbreiten. Diese enthält die Schwerpunkte der Tätigkeit der Regierung und der Departemente, eine Aufstellung der voraussichtlichen Landratsgeschäfte und insbesondere eine Übersicht über die Landsgemeindegeschäfte 2018.



Übersicht Landsgemeindegeschäfte 2018. (Archivbild: e.huber)
Übersicht Landsgemeindegeschäfte 2018. (Archivbild: e.huber)

Arbeitsschwerpunkte

Arbeitsschwerpunkte werden 2017/2018 unter anderem folgende Bereiche sein:

– Erarbeitung Politischer Entwicklungsplan 2020–2030
– Umsetzung Wirksamkeitsbericht 2 zum Finanzausgleich
– Wirkungsanalyse zum öffentlichen Verkehr (Arbeitsbeginn Mitte 2017)
– Revision des Strassengesetzes
– Sanierungsprojekt lintharena sgu
– Erweiterung Bildungszentrum Gesundheit und Soziales

Landsgemeindegeschäfte 2018


Folgende Landsgemeindegeschäfte sind für 2018 vorgesehen:

– Memorialsantrag SP Kanton Glarus «Öffentlichkeitsprinzip/Öffentlichkeitsgesetz»
– Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Wirksamkeitsbericht 2)
– Änderung des EG zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz
– Masterplan Bergbahnen/Glarus Süd
– Beitrag zur Sanierung lintharena sgu
– Revision Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport
– evtl. Revision Bildungsgesetz «Zukunft Volksschule»
– Änderung EG zum Gewässerschutzgesetz, evtl. EG zum BG über den Umweltschutz
– Änderung des Strassengesetzes
– Memorialsantrag Pro Velo Linth «Radroutengesetz»
– Memorialsantrag zweier Gemeinden «Hochwasserschutz»
– Evtl. Änderung EG zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht sowie der kantonalen Ordnungsbussenverordnung

Noch nicht behandlungsreif für die Landsgemeinde 2018 ist das ursprünglich vorgesehene Geschäft «Neues Wassergesetz». Zudem sind die Diskussionen auf Bundesebene rund um die Wasserzinsen und die Unterstützung der Wasserkraft mit der am letzten Wochenende von Volk und Ständen angenommenen Revision des Energiegesetzes (Energiestrategie 2050) abzuwarten.

Zukünftig sollen die Jahresplanung und das Budget wie auch die Legislaturplanung und der Finanz- und Aufgabenplan zeitgleich behandelt werden, um deren Kohärenz zu stärken. Zudem sind die Jahresplanung sowie die Legislaturplanung neu auf das Kalenderjahr ausgerichtet. Diese Änderungen werden per 2019, also mit der neuen Legislaturplanung 2019–2022, umgesetzt. Die Jahresplanung 2017/2018 gilt deshalb bis Ende 2018.