Jahressitzung der Stiftung für den Freulerpalast

Der Stiftungsrat der Stiftung für den Freulerpalast hat in an seiner jährlichen Sitzung am 28. Mai 2018 den Einbau des Besucherliftes und die Erneuerung der der Dauerausstellung zur Geschichte des Glarner Zeugdruckes beschlossen.



Jahressitzung der Stiftung für den Freulerpalast

Rücktritte und Wahlen

Der Präsident der Stiftung Georg Müller-Harder, hat an der Sitzung mit grossem Bedauern den Rücktritt von Frank Gross als Präsident der Museumskommission zur Kenntnis genommen. Der Präsident würdigte das Engagement des abtretenden Präsidenten der Museumskommission und dankte ihm für die geleistete Arbeit. Gross bedankte sich seinerseits bei den Stiftungsratsmitgliedern für die freundschaftliche Zusammenarbeit und die interessanten Aufgaben, die ihm als Präsident der Museumskommission übertragen wurden.

Als Nachfolgerin von Frank Gross wurde die pensionierte Juristin Bernadette Epprecht aus Näfels bestimmt.

Ebenfalls als neues Mitglied des Stiftungsrates wurde Thomas Kistler, Gemeindepräsident der Gemeinde Glarus Nord, begrüsst. Er nimmt den obligatorischen Einsitz der Gemeinde im Stiftungsrat wahr und folgt Martin Laupper nach, der als scheidender Gemeindepräsident nicht mehr Mitglied des Stiftungsrates ist. Der Präsident der Stiftung verabschiedete Laupper und würdigte mit warmen Worten Lauppers engagierte Mitarbeit.

Lifteinbau und Erneuerung der Dauerausstellung zum Glarner Zeugdruck

Georg Müller-Harder beschrieb die grossen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, die in den kommenden zweieinhalb Jahren auf die Stiftung zukommen. Der bevorstehende denkmalgerechte Einbau eines Besucherliftes und die Erneuerung der Dauerausstellung zum Glarner Zeugdruck sollen bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen werden.

Regierungsrat Benjamin Mühlemann begrüsste beide Vorhaben nachdrücklich erläuterte die Zustimmung des Regierungsrates für einen Planungskredit.

Der Stiftungsrat zeigte sich sehr erfreut über die schon weit gediehenen Vorplanungen und stimmte dem vorgelegten Planungsentwurf voll umfänglich zu.