Der Bundesrat hat Verschärfungen der Corona-Massnahmen bekanntgegeben, die über die am Mittwoch publizierte kantonale Covid-19-Verordnung hinausgehen. Von Samstag, 12. Dezember 2020, bis Freitag, 22. Januar 2021, gilt generell:
Restaurants und Bars
- Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
- Nacht 24./25. Dez. 2020 und Nacht 31. Dez./1. Jan. Öffnungszeit bis 01.00 Uhr
Takeaway-Angebote und Lieferdienste
- Sperrstunde weiterhin zwischen 23 und 6 Uhr
- Nacht 24./25. Dez. 2020 und Nacht 31. Dez./1. Jan. Öffnungszeit bis 01.00 Uhr
Läden, Märkte, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe
- Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
- Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
- Ausnahmen für Apotheken und soziale Einrichtungen (Anlaufstellen)
Kulturinstitutionen, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen
- Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
- Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
- Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum
Sportanlagen, Fitnesszentren
- Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
- Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
- Ausnahmen für Skigebiete und andere Anlagen im freien Gelände, Reitsport, Hotelanlagen für Hotelgäste
- Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum
Veranstaltungen
- Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten
- Ausnahmen für politische Veranstaltungen/Meinungsbildung (max. 50 Personen)
- Ausnahmen für Schlichtungs- und Gerichtsbehörden
- Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen (max. 50 Personen)
- Ausnahmen für Bestattungen im engen Kreis
- Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum
- Ausnahmen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis
Glarus: Nicht mehr als 10 Personen
Im Kanton Glarus gilt in Ergänzung zu den bundesrechtlichen Vorgaben bis vorläufig am 23. Dezember 2020 zusätzlich eine strengere Beschränkung von Menschenansammlung im öffentlichen Raum auf 10 (statt 15) Personen.
Vorerst keine Ausnahmen bei Sperrstunde
Die bundesrätlichen Bedingungen für erweitere Öffnungszeiten (R-Wert <1 und Neuinfektionen pro Kopf unter dem Schweizer Durchschnitt) sind zurzeit im Kanton Glarus nicht erfüllt. Deshalb müssen Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe bis auf Weiteres um 19 Uhr schliessen.