Jetzt gilt: Sperrstunde 19 Uhr

Bis zum 22. Januar 2021 gelten in der gesamten Schweiz eine Sperrstunde um 19 Uhr sowie eingeschränkte Öffnungszeiten. Veranstaltungen mit Publikum sind mit wenigen Ausnahmen verboten.



Dringende Mitteilung de Glarner Regierungsrates (zvg)
Dringende Mitteilung de Glarner Regierungsrates (zvg)

Der Bundesrat hat Verschärfungen der Corona-Massnahmen bekanntgegeben, die über die am Mittwoch publizierte kantonale Covid-19-Verordnung hinausgehen. Von Samstag, 12. Dezember 2020, bis Freitag, 22. Januar 2021, gilt generell:

Restaurants und Bars

  • Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
  • Nacht 24./25. Dez. 2020 und Nacht 31. Dez./1. Jan. Öffnungszeit bis 01.00 Uhr

Takeaway-Angebote und Lieferdienste

  • Sperrstunde weiterhin zwischen 23 und 6 Uhr
  • Nacht 24./25. Dez. 2020 und Nacht 31. Dez./1. Jan. Öffnungszeit bis 01.00 Uhr

Läden, Märkte, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe

  • Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
  • Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
  • Ausnahmen für Apotheken und soziale Einrichtungen (Anlaufstellen)

Kulturinstitutionen, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen

  • Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
  • Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
  • Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum

Sportanlagen, Fitnesszentren

  • Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr
  • Geschlossen am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021
  • Ausnahmen für Skigebiete und andere Anlagen im freien Gelände, Reitsport, Hotelanlagen für Hotelgäste
  • Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten
  • Ausnahmen für politische Veranstaltungen/Meinungsbildung (max. 50 Personen)
  • Ausnahmen für Schlichtungs- und Gerichtsbehörden
  • Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen (max. 50 Personen)
  • Ausnahmen für Bestattungen im engen Kreis
  • Ausnahmen für Veranstaltungen ohne Publikum
  • Ausnahmen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis

    Glarus: Nicht mehr als 10 Personen

Im Kanton Glarus gilt in Ergänzung zu den bundesrechtlichen Vorgaben bis vorläufig am 23. Dezember 2020 zusätzlich eine strengere Beschränkung von Menschenansammlung im öffentlichen Raum auf 10 (statt 15) Personen.

Vorerst keine Ausnahmen bei Sperrstunde

Die bundesrätlichen Bedingungen für erweitere Öffnungszeiten (R-Wert <1 und Neuinfektionen pro Kopf unter dem Schweizer Durchschnitt) sind zurzeit im Kanton Glarus nicht erfüllt. Deshalb müssen Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe bis auf Weiteres um 19 Uhr schliessen.