Jetzt kommt die elektronische Steuererklärung

Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.



Ende Papierschlacht: Die Steuererklärung kann ab 2022 digital ausgefüllt werden • (Foto: iStock)
Ende Papierschlacht: Die Steuererklärung kann ab 2022 digital ausgefüllt werden • (Foto: iStock)

Nachdem die technischen Vorarbeiten für die elektronische Steuererklärung geleistet sind, können sämtliche Änderungen des Steuergesetzes per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung online ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Beilagen elektronisch an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln. Das Einreichen von analogen Steuererklärungen ist weiterhin möglich.

Papier wird überflüssig

Mit der Online-Steuererklärung können die Steuerpflichtigen ihre Steuerdeklaration zu jeder Zeit, von jedem Ort und mit allen heute gebräuchlichen elektronischen Hilfsmitteln (Smartphone, Tablet, PC) einreichen. Dokumente können vor Ort gescannt und elektronisch eingereicht werden. Digital vorhandene Beilagen können über einen sicheren Kanal übermittelt werden. Papier-Beilagen können mit der Kamera des Smartphones oder Tablets fotografiert und dann übermittelt werden. Die Steuerpflichtigen sparen Zeit und Umstände, indem sie keine Dokumente mehr ausdrucken und unterschreiben müssen. Es wird ein zeitgemässes, effizientes und sicheres Verfahren zur Einreichung der Steuererklärung angeboten.

Einfach und sicher ...

Auf den generellen Versand der Steuererklärungen in Papierform wird verzichtet. Eine personalisierte Steuererklärung in Papierform kann aber weiterhin bei der Steuerverwaltung bestellt oder abgeholt werden. Der Datenschutz, die Datensicherheit und die Zugriffsicherheit sind gewährleistet und im Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept geregelt. 

... und effizient

Die elektronisch eingereichten Steuerdokumente müssen durch die Steuerverwaltung nicht mehr in eine digitale Form überführt werden. Die Dossiers werden nicht mehr auf Papier abgelegt, sondern in einem Dokumentenmanagement-System. So kann die Bearbeitung der Steuerdossiers deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet werden.