Jetzt runter mit den Mieten!

Der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten ist am 1. September nochmals um ein Viertel Prozent auf 3.0% gesunken. Viele Mieterinnen und Mieter haben damit einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Der Mieterinnen- und Mieterverband Glarus ruft die Vermieter auf, die Mieten auf den nächstmöglichen Termin zu reduzieren. Tun sie dies nicht, sollen die Mieterinnen und Mieter sie rasch zu diesem Schritt auffordern. Denn die Vermieter und Vermieterinnen profitieren bereits seit längerem von tiefen Zinsen, jetzt sollen auch die Mietenden endlich bei den Wohnkosten entlastet werden.



Der Referenzzinssatz für die Mieten ist am 1. September auf 3% gesunken
Der Referenzzinssatz für die Mieten ist am 1. September auf 3% gesunken

Der Referenzzinssatz für die Mieten ist am 1. September auf 3% gesunken. Damit hat ein Grossteil der Mietenden eine Mietzinssenkung zu Gute. Viele Mieterinnen und Mieter warten auch noch auf eine Mietzinsherabsetzung auf Grund des gesunkenen Referenzzinssatzes im letzten Juni von 3.5% auf 3.25%. Die Vermieterschaft ist bei dieser Senkungsrunde besonders in der Pflicht: Als der Referenzzinssatzes im Juni um 0.25 % nach unten korrigiert wurde, hat der Hauseigentümerverband Schweiz verlauten lassen, erst eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes führe zu Mietzinssenkungen. Nun müssen also die Hauseigentümer definitiv handeln.

Die Erfahrungen des Mieterinnen- und Mieterverbands zeigen jedoch leider, dass die Vermieterinnen und Vermieter oft nicht von sich aus Senkungen weitergeben, sondern dass die Mieterinnen und Mieter aktiv werden müssen. Machen sie von ihrem Recht Gebrauch und verlangen sie eine Senkung, kommen sie oft zum Ziel - leider aber nicht ihre Nachbarinnen und Nachbarn in der gleichen Mietliegenschaft, die es verpassten, ebenfalls einen tieferen Mietzins zu fordern.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Glarus empfiehlt deshalb allen Mietenden, deren Mietzins auf einem Referenzzins von 3.25% oder höher beruht, schriftlich bei der Vermieterschaft oder der Verwaltung eine Mietzinssenkung zu verlangen. Reagiert der Vermieter nicht oder ist die Mieterschaft mit der Antwort nicht einverstanden, so kann sie sich vom MV Glarus oder der Schlichtungsbehörde beraten lassen. Ein allenfalls nötiges mietrechtliches Verfahren ist kostenlos.

Der MV Glarus stellt allen Mieterinnen und Mietern im Internet gratis Musterbriefe und ein Merkblatt ,,Mietzinssenkung so geht's zur Verfügung" (www.mieterverband.ch/startseite) oder Telefon 055 622 24 28. Diese Angebote, wie auch die MV-Mitgliedschaft, lohnen sich: Die Wohnungsmiete macht im Haushaltbudget rund 20 % aus und ist der grösste Ausgabenposten, weit vor Steuern und Gesundheitsausgaben. Übers Jahr gerechnet macht eine Mietzinssenkung schnell einmal einige Hundert Franken aus.