Mit den Anpassungen sollen gesetzliche Grundlagen für eine stärkere, wirksamere Prävention geschaffen werden, um gegen Seuchen aller Art besser vorbereitet zu sein. Die Programme würden zur Früherkennung geschaffen und um schlussendlich möglichst schnell Bekämpfungsmassnahmen einzuleiten. Der Bund soll einzig Vorsorgemassnahmen ergreifen und finanzieren können. Nicht zur Diskussion steht die Zuständigkeit der Kantone für die letztendliche Tierseuchenbekämpfung.
Behauptungen der Gegnerschaft, der Bund wolle zukünftig in die Tierseuchenbekämpfung eingreifen und Impfmassnahmen direkt anordnen, sind Unwahrheiten, die Angst säen und niemandem nützen!
Das Tierseuchengesetz wird zusätzlich in diversen weiteren Punken verbessert und der heutigen Zeit angepasst. Das Verbot des Hausierhandels soll auf alle Tiere angepasst werden. In Zukunft wäre der Verkauf von Hundewelpen auf der Strasse verboten und würde ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Der Vorstand der Jungen SVP des Kantons Glarus empfiehlt einstimmig der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen!
Wie dem Abstimmungsbüchlein zu entnehmen ist, wären am 25. November 2012 auch die Steuerabkommen mit drei europäischen Ländern zu bestimmen gewesen. Da etliche Gemeinden in verschiedenen Teilen der Schweiz ihre Arbeit nicht wahr nahmen und Tausende von Unterschriften zu spät oder mit B-Post versendeten, kann der Souverän nun leider nicht über drei für unser Land von grosser Bedeutung stehende Geschäfte entscheiden. In Zukunft ist von den von Steuergeldern finanzierten Gemeindekanzleien ein speditiveres Arbeiten zu wünschen! So wie es in der Privatwirtschaft schon lange an den Tag gelegt wird!
Glarner Literatursommer 2026 eröffnet mit Daniel Mezger aus Linthal



