«Kästlibeschluss» des Gemeinderates vom 1. Oktober

Der Gemeinderat hat mittels Dringlichkeitsbeschlusses («Kästlibeschluss») dem Verkauf des Koaxialkabelnetzes der Technischen Betriebe Glarus an UPC für einen Betrag von mindestens CHF 4.8 Mio. und maximal CHF 5 Mio. zugestimmt. Die tb.glarus haben mit UPC ein attraktives Verkaufsgeschäft ausgehandelt. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn nicht mindestens 100 Stimmberechtigte bis am 22. Oktober 2020 verlangen, dass er der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag zur Abstimmung vorgelegt wird.



Gemeinderat Glarus fasst "Kästlibeschluss" zum Verkauf des Kabelnetzes der Technischen Betriebe Glarus (Archivbild: e.huber)
Gemeinderat Glarus fasst "Kästlibeschluss" zum Verkauf des Kabelnetzes der Technischen Betriebe Glarus (Archivbild: e.huber)

Die Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus; selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde Glarus) vermögen im Bereich Koaxialkabelnetz nicht mit dem Angebot der grossen Anbieter und deren Marketing mitzuhalten. Trotz grosser Anstrengungen konnten sie lediglich eine Verlangsamung der Kundenabgänge, nicht aber eine Kundenzunahme erreichen. Intensiver Wettbewerb, der technologische Wandel mit Zweiwegkommunikation und damit der Wechsel von der Koaxialkabeltechnologie zum Glasfasernetz machen Veränderungen notwendig. 

Attraktives Verkaufsgeschäft 

Den tb.glarus ist es gelungen, mit der UPC Schweiz GmbH (nachfolgend: «UPC») ein attraktives Verkaufsgeschäft auszuhandeln. Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 2020 einstimmig den dringlichen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten gefasst (Art. 22 Abs. 1 der Werkordnung der Technischen Betriebe Glarus in Verbindung mit Art. 43 des Gemeindegesetzes und Art. 28 der Gemeindeordnung), dem Verkauf des Koaxialkabelnetzes der tb.glarus an UPC für einen Betrag von mindestens CHF 4,8 Mio. und maximal CHF 5 Mio. zuzustimmen. Wie hoch der Kaufpreis innerhalb dieser Bandbreite ausfällt, ist abhängig davon, wie viele Kabelnetz-Kunden die tb.glarus per 31. Dezember 2020 aufweisen. 

Keine unmittelbaren Konsequenzen für die bestehenden Kunden 

Für die Kunden ändert sich durch den Verkauf der Kabelnetzinfrastruktur nichts, ausser dass sie in Zukunft neben der Rechnung für TV-, Internet und Festnetztelefonie auch die monatliche Kabelanschlussgebühr direkt mit derselben Rechnung an UPC bezahlen und nicht mehr an die tb.glarus. Zudem profitieren die Kunden davon, dass künftig das gesamte Portfolio der UPC aus einer Hand angeboten wird. UPC garantiert für alle aktuell bestehenden Kabelnetzkunden der tb.glarus mindestens für ein Jahr gleichbleibende Preise. Die Leistungen des 3-in-1-Anschlusses bleiben mindestens gleichwertig. UPC wird die Modernisierung des Netzes auch in Glarus weiter vorantreiben. 

Verwendung des Verkaufserlöses 

Der mit dem Verkauf des Koaxialkabelnetzes erzielte Liquidationserlös von netto zirka CHF 3,5 Mio. fällt der Gemeinde Glarus zu. Die tb.glarus möchten diesen wieder in die Sparte Kommunikation investieren, konkret in den Ausbau des in ihrem Eigentum stehenden Glasfasernetzes. Der Gemeinderat wird diese Thematik nach Inkrafttreten des hier gefassten Dringlichkeitsbeschlusses eingehend prüfen. Er nimmt in Aussicht, einer kommenden Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit zwecks Ausbaus des Glasfasernetzes in der Gemeinde zu unterbreiten. 

Rechtlicher Hintergrund 

In Art. 22 der Werkordnung der Technischen Betriebe Glarus (WO; erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) ist festgehalten, dass 

1. über die Auflösung oder den Verkauf von Teilen oder der ganzen Unternehmung und deren Liquidation die Gemeindeversammlung entscheidet (Art. 22 Abs. 1 WO) sowie 

2. ein allfälliger derartiger Liquidationserlös der Gemeinde zufällt (Art. 22 Abs. 2 WO). 

Demzufolge muss erstens der Entscheid für den Verkauf des Koaxialkabelnetzes der tb.glarus an die UPC von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Zweitens steht der mit dieser Transaktion anfallende Liquidationserlös der Gemeinde Glarus – und nicht etwa den tb.glarus – zu. Über eine allfällige Weiterverwendung desselben durch die tb.glarus ist durch die Gemeinde separat und später zu entscheiden (siehe oben, Abschnitt «Verwendung des Verkaufserlöses»). 

Der Gemeinderat kann in dringlichen Fällen, wenn alle anwesenden Mitglieder zustimmen, ausnahmsweise einen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten fassen. Ein solcher Dringlichkeitsbeschluss des Gemeinderates wird der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag vorgelegt, wenn mindestens 100 Stimmberechtigte innert 14 Tagen, nachdem der Gemeinderatsbeschluss bekannt gemacht wurde, dies verlangen (Art. 43 des Gemeindegesetzes und Art. 28 der Gemeindeordnung). 

Dringlichkeit der Vorlage 

In den vergangenen Monaten haben UPC und die tb.glarus zu diesem Rechtsgeschäft intensive Verhandlungen geführt. UPC hat zur Bedingung gemacht, dass der Verkauf des Koaxialkabelnetzes per 1. Januar 2021 zustande kommt. Im Hinblick darauf haben die Vertragspartner das entsprechende Vertragswerk am 11. bzw. 23. September 2020 unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten unterzeichnet. Aufgrund der umfangreichen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern und aufgrund der Vertraulichkeit der Thematik war es nicht möglich, zu einem früheren Zeitpunkt an den Gemeinderat und an die Gemeindeversammlung zu gelangen. 

Die für die Genehmigung dieses Geschäfts nächstmögliche Gemeindeversammlung ist auf den 27. November 2020 terminiert. Deren Durchführung ist jedoch in Anbetracht der Coronavirus-Pandemie ungewiss. Eine Absage der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 würde das Scheitern der für die Gemeinde attraktiven Transaktion bedeuten, da nicht mehr rechtzeitig eine Genehmigung derselben durch die Stimmberechtigten erfolgen könnte. 

Angesichts dieser zeitlicher Restriktionen ist die Zustimmung der Gemeinde Glarus zum Verkauf des Koaxialkabelnetzes der tb.glarus an UPC dringlich. Der Gemeinderat hat daher hierzu einen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten im Sinne von Art. 43 des Gemeindegesetzes und Art. 28 der Gemeindeordnung («Kästlibeschluss») gefasst. 

Der dringliche Beschluss des Gemeinderates zum Verkauf des Koaxialkabelnetzes der tb.glarus. tritt in Kraft, wenn nicht mindestens 100 Stimmberechtigte bis Donnerstag, 22. Oktober 2020, verlangen, dass er der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag zur Abstimmung vorgelegt wird. Die gesammelten Unterschriften sind bei der Gemeinde Glarus, Gemeindekanzlei, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus, einzureichen. 

Detaillierte Informationen zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite der Gemeinde Glarus, www.glarus.ch, verfügbar.