Kaffee geprüft – Test bestanden 3. August 2021

Die Lebensmittelkontrolleure für die Kantone Glarus und Graubünden haben die Deklaration der Kaffeesorten aus heimischer Produktion überprüft. Sie geben den Röstkaffeeproduzenten nach ihrer Analyse ein gutes Zeugnis.



Mitteilung Lebensmittelkontrolle (Bild: iStock)
Mitteilung Lebensmittelkontrolle (Bild: iStock)

Kaffee ist eines der meistkonsumierten Getränke in der Schweiz. Weltweit am häufigsten werden die beiden Kaffeesorten Arabica und Robusta angebaut, Arabica in höhergelegenen Gebieten ab 1000 Höhenmetern, Robusta in tiefergelegenen Regionen. Arabica ergibt einen angenehm milden Kaffee, Robusta ist kräftiger im Geschmack, aber auch preisgünstiger. Da die Nachfrage nach Arabicakaffee grösser ist, besteht der Anreiz, diesen mit Robustakaffee zu strecken und dadurch eine bessere Marge zu erzielen. Wird eine Kaffeemischung falsch deklariert, liegt eine Konsumententäuschung vor.

Als spezifisches Merkmal von Robustakaffee gilt sein Gehalt an 16-O-Methylcafestol, eine Substanz, die in Arabicakaffee nicht nachweisbar ist. Aufgrund des Gehaltes an 16-O-Methylcafestol ist der Anteil der Robustasorte in einer Kaffeemischung abschätzbar. Bei Gehalten unter 50 mg/kg 16-O-Methylcafestol handelt es sich in der Regel um technisch unvermeidbare Robustaanteile. Eine Auslobung als 100% Arabica ist hier gerade noch zulässig.

Röstkaffee in GL und GR kontrolliert

Auf der Suche nach möglichen Täuschungen haben die Lebensmittelkontrolleure im April 2021 in Graubünden elf und in Glarus drei Röstkaffees aus heimischer Produktion erhoben. Nebst 16-O-Methylcafestol wurde auch der Anteil verkohlter Bohnen, der wasserlösliche Extrakt, der Wassergehalt und der Gehalt an Ochratoxin A, einem auf Kaffeebohnen vorkommenden Schimmelpilzgift, überprüft. Auch die Lebensmittelkennzeichnung der Röstkaffees wurde begutachtet.

Bei der Analyse eines Röstkaffees, welcher als reiner Arabicakaffee deklariert war, stellte sich dieser als eine Mischung aus Arabica und Robusta heraus. Der Hersteller wurde aufgefordert, entweder die Rezeptur oder die Deklaration anzupassen. Bei weiteren Herstellern traten kleinere Deklarationsmängel zu Tage, welche nun korrigiert werden müssen. Alle erhobenen Proben waren frei von Ochratoxin A und auch die untersuchten Bohnen, Extrakte und Wassergehalte erfüllten durchwegs die gesetzlichen Anforderungen. Im Grossen und Ganzen bewertet das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit für die Kantone Graubünden und Glarus das Resultat als erfreulich.