Kalb von Wölfen getötet

Am Samstagmorgen (5.8.2023) wurde ein totes Kalb auf der Alp Ännetseeben (Glarus Süd) von der Wildhut als Wolfsriss bestätigt. Die Jagdbehörde steht mit der zuständigen Bundesbehörde in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu klären.



Kalb von Wölfen getötet (zvg)
Kalb von Wölfen getötet (zvg)

Am Samstagmorgen, 5. August, wurde der Wildhut des Kantons Glarus vom Älpler der Alp Ännetseeben, Glarus Süd, ein totes Kalb (11 Monate) gemeldet. Die Abklärungen vor Ort ergaben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und genutzt wurde. Der Kadaver des Rindes konnte aufgrund des schlechten Wetters nicht entfernt werden. Die restlichen rund 40 Kälber der Herde wurden auf eine andere Weide gebracht. Die Alp Ännetseeben befindet sich im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf, weshalb die Abteilung Jagd und Fischerei davon ausgeht, dass das Kalb von einem Wolf oder mehreren des Kärpfrudels gerissen wurde.

Die Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus hat mit der zuständigen Fachstelle des Bundesamtes für Umwelt Kontakt aufgenommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Bundes gilt ein getötetes oder schwer verletztes Rind als erheblichen Schaden, welcher die Regulation eines Wolfsrudels erlaubt. Diese erfolgt über den Abschuss von Jungtieren.