Kampf gegen das unbeliebte Kraut

Derzeit blüht in vielen extensiv genutzten Wiesen und Heckenkrautsäumen in der Gemeinde Glarus das Einjährige Berufkraut. Die Bekämpfung erweist sich an vielen Stellen als Sisyphus-Arbeit, weil entlang von Strassen und Bahnlinien immer wieder neue Pflanzen aus dem Siedlungsraum in die Landschaft hinaus verschleppt werden.



: Das Einjährige Berufkraut überwuchert ökologisch wertvolle Blumenwiesen. (Foto: This Kubli-Hauser)
: Das Einjährige Berufkraut überwuchert ökologisch wertvolle Blumenwiesen. (Foto: This Kubli-Hauser)

Das Einjährige Berufkraut – eine vermeintliche Schönheit

Das Einjährige Berufkraut stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde als Zierpflanze nach Europa eingeführt. Nun wächst es bei uns an Weg- und Strassenrändern, auf Äckern, Ruderalflächen, Trockenstandorten und in Magerwiesen. Dort verdrängt es ökologisch wertvolle Vegetation. Weil es oft mit einheimischen Pflanzen wie Wiesenmargerite, Gänseblümchen oder Echter Kamille verwechselt wird, wird es vielerorts fälschlicherweise stehen gelassen und kann sich übermässig vermehren. Auf extensiv genutzten Wiesen und Heckenkrautsäumen kann sich das Einjährige Berufkraut so stark vermehren, dass es innert weniger Jahre sehr hohe Bestände erreicht und viele andere Wiesenblumen verdrängt. Damit verschwindet schleichend das Futterangebot für zahlreiche Insekten, die sich nicht vom Einjährigen Berufkraut ernähren können, sondern auf einheimische Pflanzen angewiesen sind.

Keine Entschädigung für die Landwirte

Im Rahmen des Vernetzungsprojekts Glarus setzen sich die beteiligten Landwirte mit verschiedenen Massnahmen für die Biodiversität und Vernetzung ein. Neben Nahrungsmittelproduktion, der zielgerichteten Pflege der Biodiversitätsförderflächen und der Landschaftspflege wenden die betroffenen Landwirte viele Stunden auf, um dem Einjährigen Berufkraut Herr zu werden. Doch solange keine koordinierte Bekämpfung stattfindet, geht der jährliche Kampf weiter. Je mehr dieser invasiven Pflanze in extensiv genutzten Wiesen und Heckenkrautsäumen wuchern, desto mehr wird die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen eingeschränkt. Landwirte erhalten für die landwirtschaftliche Nutzung und Landschaftspflege Direktzahlungen von Bund und Kanton, nicht aber für die Bekämpfung invasiver Neophyten. Das Perfide daran: Die Verursacher können in den wenigsten Fällen eruiert und zur Kasse gebeten werden, weil die Samen des Einjährigen Berufkrauts über mehrere hundert Meter verschleppt werden können.