Kampf gegen Klauenfäule: Der Bund übernimmt

Die Klauenfäule (Moderhinke) ist eine bakterielle Erkrankung, die vor allem Schafe betrifft. Der Kampf gegen diese Tierkrankheit wird neu vom Bund geführt, weshalb eine kantonale Verordnung aufgehoben wird.



Kampf gegen Klauenfäule: Der Bund übernimmt (zvg)
Kampf gegen Klauenfäule: Der Bund übernimmt (zvg)

Ungefähr jede vierte Schafherde in der Schweiz ist von der Klauenfäule (Moderhinke) betroffen. Diese ist für die Tiere sehr schmerzhaft. Die Krankheit beeinträchtigt nicht nur das Tierwohl, sondern verursacht auch wirtschaftliche Schäden durch abgemagerte Tiere, geringe Milchleistung und erhöhte Behandlungskosten. In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Klauenfäule der Schafe deshalb seit Jahrzehnten systematisch bekämpft.

Nationales Bekämpfungsprogramm

Der Bundesrat beschloss ein nationales Programm zur Bekämpfung der Klauenfäule, das am 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Geplant sind dabei jährliche Kontrollen aller Betriebe. Das Ziel ist, die Anzahl der Schafhaltungen, die von der Krankheit betroffen sind, auf unter ein Prozent zu senken. Die Beprobung erfolgt durch Kontrolltierärzte, die über den Tierseuchenfonds entschädigt werden.

Verordnung wird aufgehoben

Mit dem Beginn des nationalen Programms zur Bekämpfung der Klauenfäule wird die kantonale Moderhinkeverordnung aufgehoben. Für die Dauer des voraussichtlich fünf Jahre dauernden Sanierungsprogramms muss die Tiersteuer angehoben werden. Gleichzeitig wird neu auf den Einzug von Kleinbeträgen unter 20 Franken verzichtet.