Kanton äussert sich kritisch zu den Vernehmlassungen zur Verordnung über die Krankenversicherung

Der Kanton Glarus wehrt sich gegen den massiven Eingriff des Bundes in die Preisgestaltung bei den stationären Spitaltarifen. Auch die detaillierten Kriterien für die Planung von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen lehnt er ab. Die beiden Vorschläge des Bundesrates greifen in unverhältnismässiger Weise in die kantonalen Kompetenzen ein.



Kantone sollen ihre Spitäler (im Bild Kantonsspital Glarus) planen und Tarife mitbestimmen können ( • Foto: KSGL)
Kantone sollen ihre Spitäler (im Bild Kantonsspital Glarus) planen und Tarife mitbestimmen können ( • Foto: KSGL)

Der Regierungsrat befasste sich mit zwei Vernehmlassungen des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Der Regierungsrat steht beiden Vorlagen kritisch bis ablehnend gegenüber. Einerseits geht es um die Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung, andererseits um die Umsetzung der Gesetzesvorlage Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Vorschläge zu Planung und Tarifermittlung ungenügend

Mit der Weiterentwicklung der Planungskriterien möchte der Bundesrat die Anforderungen für die Planung der Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser weiter vereinheitlichen.

Aus Sicht des Glarner Regierungsrates wird dieses Ziel aber verfehlt:

  • Einerseits fehlen Elemente, die eine sinnvolle Vereinheitlichung der Spitalplanungen hätten bewirken können. So könnten die Kantone in den drei Versorgungsbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation weiterhin unterschiedliche Leistungsgruppensystematik verwenden. Es bestünde damit weiterhin keine einheitliche Grundlage für Leistungsaufträge und gemeinsame Planungen.
  • Andererseits werden mit den vorgeschlagenen detaillierten Planungskriterien und vor dem Hintergrund des vom Bundesrat zur Kostendämpfung vorgeschlagenen Beschwerderechts der Versichererverbände die kantonalen Spital- und Pflegeheimlisten sehr angreifbar, was folgenschwere Auswirkungen auf die Rechtsfolge der Spital- und Pflegeheimlisten und auf versorgungsrelevante Spitäler haben könnte. Schliesslich ist die Vorlage ungenügend auf die Umsetzung der KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (siehe unten) abgestimmt.

Gänzlich ablehnend steht der Regierungsrat den Vorschlägen zur Tarifermittlung gegenüber. Der Bundesrat schlägt vor, Vorgaben zur einheitlichen Ermittlung und Beurteilung der Effizienz der akutstationären Spitäler bzw. Geburtshäuser zu verordnen, um den Wettbewerb unten den Spitälern zu fördern. Insbesondere mit Benchmark-Vorgaben schränkt der Bund den Spielraum mit Blick auf die Tarifverhandlungen stark ein.

Der Regierungsrat befürchtet daher, dass die Spitalversorgung nur noch über das Kriterium der Kosten gesteuert würde. Damit wird aber über kurz oder lang die Spitalversorgung gefährdet. Zudem entbehren die Änderungen einer verfassungsrechtlichen Grundlage und widersprechen dem tarifpartnerschaftlichen Verhandlungsprimat. Es ist Aufgabe der Kantonsregierungen, die von den Spitälern und Versicherern verhandelten Tarife auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und zu genehmigen – oder sie nötigenfalls festzusetzen.

Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit

Auch zur Umsetzung der Gesetzesvorlage «Qualität und Wirtschaftlichkeit» äussert sich der Regierungsrat kritisch. Die Gesetzesvorlage wurde mit dem Ziel verabschiedet, dass in der Schweiz neue Massstäbe und Rahmenbedingungen zur Qualitätsentwicklung gesetzt werden können. Dazu gehörte auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen, um nachhaltige Finanzierungslösungen für Programme, Projekte und Grundlagenarbeiten zur Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit zu ermöglichen. Mit den nun vorgeschlagenen KVV-Bestimmungen würden gemäss Glarner Regierungsrat aber die bestehenden Qualitäts-Organisationen wie etwa die Stiftung Patientensicherheit oder der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) in ihrer Existenz bedroht werden. Es wäre politisch heikel, wenn mit der Umsetzung der Qualitätsvorlage die bisher errungenen Fortschritte, Massnahmen und Messungen gefährdet würden, weshalb der Regierungsrat diverse Anpassungen beantragt.

 

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