Kanton akzeptiert Entscheid des Verwaltungsgerichts

Der Kanton Glarus akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die ursprünglich geplante Asylunterkunft in Riedern auf der Liegenschaft Sitli 1 nicht zonenkonform ist. Somit kann das ehemalige Restaurant im Erdgeschoss nicht als Unterkunft genutzt werden, der Kanton hält jedoch an der Nutzung des 1. und 2. Stockwerks fest.



Kanton akzeptiert Entscheid des Verwaltungsgerichts. (Bild: e.huber)
Kanton akzeptiert Entscheid des Verwaltungsgerichts. (Bild: e.huber)

Der Kanton Glarus hat die Liegenschaft Sitli 1 in Riedern im November 2012 gekauft und plante, diese nach einem Umbau als Kollektivunterkunft im Asylbereich zu nutzen. Auf drei Stockwerken hätten 27 Asylsuchende untergebracht werden können. Nachdem die Gemeinde Glarus dem Kanton die nötige Baubewilligung für den Umbau erteilt hatte, zogen verschiedene Beschwerdeführer den Entscheid der Baukommission der Gemeinde Glarus an die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht. Dieses hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 den Beschwerdeführern Recht gegeben, die argumentierten, dass eine Asylunterkunft in der Gewerbezone nicht zonenkonform sei. Der Kanton Glarus akzeptiert diesen Entscheid, der davon ausgeht, dass Asylunterkünfte in Wohnzonen gehören und verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht.

Neu 16 statt 27 Plätze


Da eine Umnutzung des ehemaligen Restaurants Edelweiss zu einer Asylunterkunft gemäss Verwaltungsgericht zonenwidrig ist, konzentriert sich der Kanton nun darauf, den bestehenden Wohnbereich im 1. und 2. Stock des Gebäudes zu sanieren. Statt der ursprünglich geplanten 27 Plätze sollen so 16 Plätze geschaffen werden. Dabei beruft sich der Kan-ton auf die Bestandesgarantie, die den Erhalt bzw. Ersatz der bisher zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten erlaubt.

Es bleibt die Option, eine Umzonung der betroffenen Parzelle zu beantragen. Da diese sinnvollerweise mit der Gesamtzonenplanung der Gemeinde Glarus koordiniert werden müsste, kann dies nicht innert nützlicher Zeit realisiert werden, d.h. es ist mit einer Dauer von mehreren Jahren zu rechnen. So lange kann aber nicht zugewartet werden, da sich die Liegenschaft einerseits in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und andererseits dringend eine Unterkunft gebraucht wird.

Die Plätze werden dringend gebraucht


Der Kanton Glarus ist nach wie vor vom Standort Riedern überzeugt, da er der kantonalen Strategie, die ein dezentrales Unterbringungskonzept verfolgt, entspricht. Zudem bestehen keine Alternativen und die 16 Plätze werden bedingt durch die Sanierung der im November 2013 erworbenen Liegenschaft Rain in Ennenda, die bis 2017 dauert, dringend gebraucht. Noch im April will der Kanton deshalb ein neues Baugesuch einreichen.