Kanton ermöglicht Schaffung einer Kinderarztpraxis am Kantonsspital Glarus

Der Regierungsrat hat eine Leistungsvereinbarung genehmigt, mit welcher eine Kinderarztpraxis im Kantonsspital ermöglicht wird. Kanton und Kantonsspital wollen damit der Unterversorgung in der Pädiatrie im Kanton begegnen.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Die pädiatrische Versorgung im Kanton Glarus ist ungenügend. Zurzeit sind lediglich zwei Pädiater (Dr. med. Marti in Näfels und Dr. med. Zweifel in Glarus) ambulant tätig. Dr. Marti teilte dem Departement Finanzen und Gesundheit bereits vor längerer Zeit mit, dass er keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufnehme. Dr. Zweifel informierte das Departement Ende März 2017, dass er seine Tätigkeit per Ende November 2017 einstellen wird. Zusammen mit Dr. Zweifel wird auch Dr. med. Schiesser, die in der Praxis von Dr. Zweifel ein 40-Prozent Pensum ausübte, ihre Tätigkeit einstellen. Trotz Suche konnte Dr. Zweifel bis heute keine Praxisnachfolge finden. Auch der Leiter des neuen Gesundheitszentrums Glarus fand bis jetzt keinen Pädiater, der diesen Fachbereich im Angestelltenverhältnis übernehmen will.

Im Kantonspital Glarus (KSGL) ist das ambulante pädiatrische Angebot auf Notfälle und die pädiatrische Beurteilung von Kindern und Jugendlichen in Ergänzung zum Hausarzt beschränkt und findet ausschliesslich in der Notfallstation statt. Hingegen führt das Kantonsspital aufgrund seines Leistungsauftrages stationär eine kleine pädiatrische Abteilung im Grundangebot. Diese wird seit 2013 in Kooperation mit der Pädiatrie des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) geführt. Aufgrund dieser Zusammenarbeit, ergänzt durch Dr. Zweifel als pädiatrischer Konsiliararzt, war die Versorgung von Notfällen bisher rund um die Uhr gewährleistet. Doch auch dieser Konsiliararzt-Vertrag wurde bereits per Ende September 2016 gekündigt. Damit ist ein wichtiger Partner in der pädiatrischen Versorgung am KSGL weggefallen.

Schaffung einer Pädiatrie-Praxis am Kantonsspital


Das Departement Finanzen und Gesundheit und das KSGL führen schon seit längerer Zeit Verhandlungen, wie dieser Unterversorgung begegnet werden kann. Grundlage für die Intervention des Kantons bildet Artikel 22a des Gesundheitsgesetzes. Der Regierungsrat kann Vereinbarungen abschliessen und Beiträge an ungedeckte Kosten für Leistungen von wohnortnahen ambulanten Angeboten gewähren, um den Zugang der Bevölkerung zu versorgungspolitisch sinnvollen medizinischen Leistungen sicherzustellen. Da die zu tiefen Tarife der Krankenversicherung für pädiatrische Leistungen heute viele Ärzte davon abhalten, sich in diesem Fachgebiet zu spezialisieren und eine eigene Praxis zu eröffnen, sind Gebiete ausserhalb der wirtschaftlichen Zentren heute unterversorgt.

Der Regierungsrat möchte nun – wie teils andere Kantone – am Kantonsspital Glarus eine pädiatrische Praxis schaffen. Dafür hat er eine Leistungsvereinbarung mit dem KSGL abgeschlossen, die neben der Einrichtung der Praxis eine Abgeltung von 160 000 Franken dafür vorsieht. Da die Abgeltung der sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen an das Kantonsspital ab 2018 reduziert werden soll, kann die Kostensteigerung im Bereich der Pädiatrie durch anderweitige Einsparungen voraussichtlich mindestens kompensiert werden.

Das neue Angebot am Kantonsspital

Die geplante Pädiatrie am Kantonsspital Glarus soll das bestehende Betreuungs- und Behandlungsangebot für erkrankte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren ausbauen und qualitativ verbessern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei allgemeinpädiatrischen Krankheitsbildern und/oder bei chirurgischen Problemen ambulant oder stationär wohnortnah versorgen zu können. Die Behandlung erfolgt durch einen am KSGL angestellten Facharzt Pädiatrie (Kaderarzt). Er wird tagsüber von Montag bis Freitag ambulante Behandlungen und tägliche Visiten bei den stationären Kindern durchführen. Zudem wird er wie bis anhin auch die Neugeborenen routinemässig untersuchen.

Das stark erweiterte Behandlungsangebot kann als Frühintervention zur Vermeidung von längerdauernden Erkrankungen oder Rückfällen verstanden werden. Es trägt dazu bei, kostenintensive Hospitalisationen zu verhindern oder diese zu verkürzen. Das Angebot wird einen Teil der wegfallenden Kapazitäten aus der Praxis von Dr. Zweifel kompensieren. Notfälle bei Abwesenheit des spitaleigenen Pädiaters werden wie bis anhin in Kooperation mit der Pädiatrie des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) betreut. Ebenso stellt das KSGR als Kooperationspartner auch die Stellvertretung sicher.

Zur Umsetzung des erweiterten pädiatrischen Angebotes muss das Kantonsspital eine kindergerechte Praxis einrichten. Dafür wird ein Umbau notwendig sein. Neben einem vollamtlichen Pädiater werden auch Medizinische Praxisassistenten und eine Sekretärin rekrutiert werden müssen. Diese Vorbereitungsarbeiten werden einige Monate in Anspruch nehmen, sodass die Praxis nicht vor Mitte 2018 eröffnet werden kann. Der Zeitplan hängt wesentlich vom Rekrutierungserfolg für eine Fachärztin / einen Facharzt Pädiatrie ab.