Kanton Glarus begrüsst Änderungen bei Krankenkassen-Prämienzahlungen

In der Vernehmlassung zu Ergänzungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung unterstützt der Regierungsrat die Vorschläge zur Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten.



Krankenkassen: Was passiert, wenn jemand die Prämien nicht bezahlt? (• Foto: Keystone)
Krankenkassen: Was passiert, wenn jemand die Prämien nicht bezahlt? (• Foto: Keystone)

Im Rahmen einer Vernehmlassung äussert sich der Glarner Regierungsrat zu einigen Eckpunkten bei der Ergänzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten.

Minderjährige schulden keine Prämien und Kostenbeteiligungen mehr

Das KVG soll so geändert werden, dass die Eltern die alleinigen Schuldner der Prämien ihrer minderjährigen Kinder sind. Junge Erwachsene können nicht mehr für nicht bezahlte Prämien belangt werden, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind.

Weniger und kostengünstigere Betreibungen anstreben

Heute können die Krankenversicherer säumige Versicherte pro Jahr beliebig oft betreiben. Mit jeder Betreibung entstehen Betreibungskosten und administrativer Aufwand. Neu sollen die Krankenversicherer die säumigen Versicherten höchstens viermal pro Jahr betreiben dürfen. Der Kanton Glarus unterstützt die Einschränkung der Anzahl möglicher Betreibungen pro Jahr. Er erachtet aber vier Betreibungen pro Jahr als immer noch zu viel. Zudem ist der Kanton Glarus der Ansicht, dass weitere Massnahmen zu ergreifen sind, um die sehr hohen Betreibungs- und Zinskosten zu senken.

Übernahme von Verlustscheinen durch den Bund

Heute müssen die Kantone die Verlustscheine der Versicherer aus unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen zu 85 Prozent finanzieren, die Verlustscheine verbleiben beim Versicherer. Neu sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, 5 Prozent mehr zu bezahlen und im Gegenzug die Verlustscheine zu übernehmen und selber zu bewirtschaften. 

Der Kanton Glarus ist dezidiert der Ansicht, dass die Verlustscheine durch den Bund und nicht die Kantone zu übernehmen sind. Da der Bund für die Organisation der Krankenversicherung und die Aufsicht über die einzelnen Krankenversicherer zuständig ist, entspräche eine solche Regelung wesentlich besser verfassungsmässigen Prinzipien als die heutige Regelung. Falls eine Abtretung von Verlustscheinen an den Kanton möglich ist, sollen die Kantone weiterhin nur 85 Prozent der Forderungen übernehmen und zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die Verlustscheine als Gläubiger zu übernehmen, wenn sie dies möchten.

Säumige Prämienzahlende

Der Kanton Glarus begrüsst, dass neu säumige Prämienzahlende in einem günstigeren Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers versichert werden sollen und dass der Bundesrat bei Bedarf Ausnahmen vorsehen kann. Aus Sicht des Kantons Glarus müssten insbesondere Ausnahmen für Chronischkranke geprüft werden. Ebenso ist der Kanton einverstanden, dass die kantonalen Listen säumiger Prämienzahlender abgeschafft werden und der Zugang für alle zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung gewährleistet wird.

Elektronischer Datenaustausch

Neu sollen die Kantone und die Versicherer verpflichtet werden, ihre Daten nach einem einheitlichen Standard auszutauschen. Ein einheitlicher Datenaustausch wurde noch nicht von allen Kantonen und Krankenversicherern eingeführt. Der Kanton Glarus begrüsst eine verbindliche Teilnahme der Kantone.