Kanton Glarus intensiviert Förderung der Hausarztmedizin

Die Förderung der Weiterbildung in der Hausarztmedizin wird um ein Hausarztcurriculum ergänzt und in einer gemeinsamen Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Glarus, dem Kantonsspital Glarus und der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus festgehalten. Der Regierungsrat genehmigt diese.



Der Kanton Glarus unterstützt das ausgebaute Weiterbildungsangebot für Hausärzte •( Foto: iStock)
Der Kanton Glarus unterstützt das ausgebaute Weiterbildungsangebot für Hausärzte •( Foto: iStock)

Die Hausarztmedizin ist ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Sie ist kostengünstig, patientennah und effizient. Hausärztinnen und -ärzte sind die «Spezialistinnen und Spezialisten für alle Fälle». Im Kanton Glarus ist jedoch jede vierte als Hausarzt tätige Person zwischen 56 und 65 Jahre alt und wird in absehbarer Zeit pensioniert.

Ausbildung wird aktiv durch Kanton unterstützt

Um die medizinische Grundversorgung auch künftig sicherzustellen, finanzieren viele Kantone seit einigen Jahren Angebote zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärztin bzw. zum Hausarzt mit. Solche Angebote sind Praktika in Hausarztpraxen für Studierende sowie Praxisassistenz und Weiterbildungscurriculum für angehende Hausärztinnen und Hausärzte. Das Ziel ist, junge Ärztinnen und Ärzte für die Hausarzttätigkeit zu motivieren.

Auch der Kanton Glarus bietet seit 2008 in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Glarus (KSGL) und der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus eine Praxisassistenz an. Dabei wird angehenden Ärztinnen und Ärzten während sechs Monaten hausärztliches Wissen und Können im Praxisalltag vermittelt.

Die Praxisassistenz wird nun durch ein sogenanntes Hausarztcurriculum ergänzt. Dabei eignen sich die angehenden Hausärztinnen oder Hausärzte in den gewählten Fachgebieten jene Kompetenzen und Fähigkeiten an, die für die Hausarztmedizin relevant sind und in der hausärztlichen Tätigkeit kompetent und eigenverantwortlich eingesetzt werden können. Ziel ist es, eine medizinische Breitenkompetenz zu erhalten und zu fördern. Die Basisweiterbildung (1.–3. Jahr) wird dabei im KSGL selbst angeboten. Die Aufbauweiterbildung (4. und 5. Jahr) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St. Gallen.

Finanzierung

Die Hausarztpraxen bzw. das KSGL beteiligen sich mit 2000 Franken an den Lohnkosten der Assistenzärztin bzw. des Assistenzarztes der beiden Programme. Die restlichen Kosten für maximal drei Vollzeit-Weiterbildungsstellen pro Jahr trägt der Kanton. Es wird mit Gesamtkosten für den Kanton von rund 180 000 Franken pro Jahr gerechnet.