Kanton Glarus ist bei Lohngleichheit zwischen Frau und Mann auf Kurs

Die Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der kantonalen Verwaltung und bei den Lehrpersonen grundsätzlich gegeben. Die Lohndifferenz liegt deutlich unterhalb des Toleranzwertes. Die Lohngleichheitsanalyse wurde aufgrund des geltenden Gleichstellungsgesetzes für die Kantonsangestellten durchgeführt.



Die Lohngleichheitsanalyse bestätigt: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist in der kantonalen Verwaltung grundsätzlich gegeben • (Foto: iStock)
Die Lohngleichheitsanalyse bestätigt: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist in der kantonalen Verwaltung grundsätzlich gegeben • (Foto: iStock)

Das Gleichstellungsgesetz verlangt eine Lohngleichheitsanalyse in der gesamten Verwaltung des Kantons Glarus. Diese wurde frühzeitig und nach den Vorgaben des Bundes ausgeführt. «Der Kanton Glarus ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und hat die Lohngleichheitsanalyse entsprechend früh umgesetzt. Die Ergebnisse werden nun transparent kommuniziert.» (Eva Schielly, Leiterin Hauptabteilung Personal und Organisation Kanton Glarus)

Die Lohngleichheitsanalyse berücksichtigt personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Ausbildung, Dienstjahre oder die berufliche Stellung. Anhand eines Referenzmonats (Januar 2021) wurden die Löhne der 341 weiblichen (49,8%) und 344 männlichen (50,2%) Angestellten verglichen. Nicht berücksichtigt wurden Ausbildungsplätze und geschützte Arbeitsplätze. Das Ergebnis zeigt, dass Frauen im Durchschnitt 2,2 Prozent weniger verdienen als Männer. Diese Differenz erklärt sich auch mit dem höheren Anteil von Frauen in Funktionen mit tieferen Löhnen.

Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann definiert eine Toleranzschwelle von 5 Prozent. Diese wird in der Glarner Kantonsverwaltung deutlich unterschritten. Es liegt somit keine systemische Lohndiskriminierung vor. 

Die Lohngleichheitsanalyse

Arbeitgebende sind in der Schweiz zu Lohngleichheit verpflichtet. Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Seither sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Der Kanton Glarus hat diese Analyse nach den Vorgaben des Standard-Analysemodells des Bundes durch ein externes Beratungsunternehmen durchführen lassen. Die Ergebnisse sowie der Bericht der Prüfstelle werden nun veröffentlicht.