Der Kanton Glarus folgt der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für Anpassungen bei den Quarantäneregeln. Die verkürzte Quarantänefrist von sieben Tagen gilt ab sofort. Ein Test ist für die Aufhebung der Quarantäne nicht erforderlich.
Entsprechend der BAG-Empfehlung sind Personen von der Quarantäne ausgenommen, bei welchen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt für Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Zudem müssen aktuell nur Personen in Quarantäne, welche im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Für Alters- und Pflegeheime können zum Schutz der Bewohnenden befristet auch strengere Regeln gelten. Die Isolation für angesteckte Personen – auch für geimpfte und genesene – dauert nach wie vor zehn Tage.
Anpassungen aufgrund steigender Fallzahlen
Die Omikron-Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, was im Speziellen die Anpassung bei der Quarantänefrist nötig macht. Auf diese Art und Weise lassen sich die Auswirkungen auf die Gesellschaft abmildern, erklärt Landesstatthalter Benjamin Mühlemann, Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit: «Es ist von zentraler Bedeutung, dass wichtige Funktionen und Dienstleistungen im öffentlichen Leben sowie der Wirtschaft weiterhin sichergestellt werden können.»
Das Contact Tracing des Kantons Glarus informiert weiterhin alle angesteckten Personen innert 24 Stunden nach dem Ansteckungsnachweis per SMS. Die angesteckten Personen erhalten mit dieser Nachricht Verhaltensanweisungen und werden gebeten, die Koordinaten der engen Kontaktpersonen zusammenzustellen. Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts müssen sich in der Regel nicht in Quarantäne begeben, ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken sowie sich 4–7 Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.
National einheitliche Regelung wünschenswert
Das Vorgehen des Kantons Glarus erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung des BAG. «Um Klarheit zu schaffen und Verwirrung zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene samt präziser Begründung und Kommunikation wünschenswert», so Landesstatthalter Benjamin Mühlemann.
Stabile, aber fragile pandemische Lage und freie Impftermine
Die Kapazität der Gesundheitsversorgung ist der wichtigste Indikator zur Beurteilung der pandemischen Lage. Im Kanton Glarus liegt der Fokus auf der Auslastung des Kantonsspitals Glarus (KSGL). Obwohl die Zahl der Coronavirus-Infektionen ab Anfang November stark anstieg und Mitte Dezember einen Höhepunkt erreichte, blieb die Zahl der hospitalisierten Personen in dieser Phase mehr oder weniger stabil. Im KSGL wurden in den letzten zwei Monaten im Durchschnitt 8 Patientinnen bzw. Patienten aufgrund einer Covid-19-Erkrankung stationär behandelt, davon tageweise schwankend 0–2 Personen auf der Intensivpflegestation (IPS). Aktuell sind 11 Covid-19-Patienten im Spital, davon 2 auf der IPS. Dies ist für das KSGL zu bewältigen, wenngleich die Kapazität und die Durchhaltefähigkeit des Gesundheitspersonals beeinträchtigt sind.
In den Monaten November und Dezember mussten im Kanton Glarus gesamthaft rund 70 Personen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung im KSGL stationär behandelt werden. Zwei Drittel der Patientinnen und Patienten waren älter als 60-jährig bzw. im Schnitt um 70-jährig. Das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Der Kanton Glarus empfiehlt deshalb weiterhin und dringend die Auffrischimpfung 4 Monate nach der Grundimmunisierung. Jede Impfung trägt zur Entlastung des Gesundheitswesens bei. Im Impfzentrum in Ennenda sind kommende Woche noch viele Termine frei, sowohl für den sogenannten Booster als auch für Erstimpfungen.
Hier gehts zur Anmeldung für eine Impfung oder Auffrischimpfung:
https://covid19.impf-check.ch/
Impfzentrum Glarnerland (Gesellschaftshaus Ennenda).
Amtlichen Ausweis (ID oder Reisepass) und Krankenkassenkarte mitbringen.
Medienkontakt: Departement Finanzen und Gesundheit, 055 646 61 00, E-Mail