Kanton Glarus prüft Massnahmen für besseren Herdenschutz

Der Regierungsrat genehmigt einen Verpflichtungskredit über 82 000 Franken für die Analyse von Herdenschutzmassnahmen im Kanton Glarus. Gemäss neuer Jagdverordnung würde der Bund voraussichtlich den Grossteil der Kosten tragen.



Der Herdenschutzhund schützt die Schafherde vor Eindringlingen aller Art • (Foto: Keystone)
Der Herdenschutzhund schützt die Schafherde vor Eindringlingen aller Art • (Foto: Keystone)

Mit der Rückkehr von Grossraubtieren wie dem Wolf entstand auch im Kanton Glarus ab 2010 Handlungsbedarf in der Beratung des Herdenschutzes und der Kleinviehhalter. Nun möchte der Kanton Glarus für jeden der 13 Sömmerungsbetriebe von Schafen, Ziegen und drei Mutterkuhalpen die technisch machbaren und wirksamen Herdenschutzmassnahmen prüfen. Gleichzeitig wird festgelegt, ob diese jeweils zumutbar und umsetzbar sind. Es gilt vertieft zu klären, wie das Weidesystem angepasst und vor Wolfsangriffen geschützt werden kann. Diese Analysen dienen als Grundlage für den Vollzug der Jagd-Gesetzgebung bei Grossraubtieren und für die weitere kantonale Herdenschutzberatung. Der Auftrag für die Analyse der Herdenschutzmassnahmen wird an das Büro Alpe in Lätti (Kanton Bern) vergeben.

Der effektivste Herdenschutz erfolgt mit Herdenschutzhunden. Doch ihr Einsatz auf stark begangenen Wanderwegen ist oft problematisch. Alternativ können die Nutztiere über Nacht in Pferche getrieben werden. Eine wolfssichere Einzäunung von Weiden auf Alpen ist aufgrund der Topografie aber nur beschränkt möglich; eine solche Massnahme kann hingegen auf Heimbetrieben zur Anwendung gelangen. Aktuell kommen auf zwei Glarner Schafalpen Herdenschutzhunde zum Einsatz.

Mehr Bundesbeiträge zu erwarten

Der Bund kann sich gemäss Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an den Kosten zur regionalen Schaf- und Ziegen-Alpplanung beteiligen. Auch an der Planung der Entflechtung der Wanderwege im Einsatzgebiet von Herdenschutzhunden kann er Teile der Kosten übernehmen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 30. Juni 2021 über die Änderung der massgeblichen Jagdverordnung beschliessen und diese zeitnah in Kraft setzen. Die Unterstützung des Bundes für die Planungsarbeiten soll danach erhöht werden. Damit würde der Bund den grössten Teil der Kosten von 82 000 Franken übernehmen. Dem Kanton verbleibt voraussichtlich ein Viertel der anfallenden Kosten. 

Weitere Analysen notwendig

Beim Einsatz von Herdenschutzhunden muss auch ein Gutachten zur Sicherheit durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft erstellt werden. Diese Kosten trägt ebenfalls der Bund. Die Kosten der Herdenschutzberatung trägt der Kanton. Die Berater sind in die Landwirtschaftskommission integriert.

Bei nicht zumutbaren Massnahmen auf Schafalpen ist mit den Eigentümern zu prüfen, ob Grossviehweiden mittelfristig auch für Kleinvieh genutzt werden können. Dies drängt sich deshalb auf, weil sich die Anzahl an gesömmerten Rindern im Zusammenhang mit der geforderten Reduktion der Treibhausgase künftig verringern dürfte.

Die anfallenden Kosten für Massnahmen zum Schutz von Nutztieren unter Berücksichtigung sämtlicher Transferzahlungen des Bundes sind gemäss einer Studie in anderen Kantonen lediglich zu 50 Prozent von der öffentlichen Hand gedeckt. Die Restkosten tragen die Bewirtschafter. Es wird deshalb auch geprüft, in welcher Form der Kanton Glarus zusätzlich kantonsspezifische Massnahmen zur Unterstützung des Herdenschutzes anbieten kann.

Wölfe im Glarnerland

Nachdem sich 2012 im bündnerischen Calanda-Gebiet erstmals Wölfe vermehrt hatten, traten 2014 und ab 2016 regelmässig Einzelwölfe auch im Kanton Glarus in Erscheinung. Im Gebiet des Sernftals wurde ab Winter 2019/20 regelmässig ein Wolfsweibchen, im Gebiet Obersee/Kanton Schwyz ein weiteres Tier und am Kerenzerberg ein Paar festgestellt. Im September 2020 wies ein Jäger im Mürtschental die erste Reproduktion von Wölfen im Glarnerland nach. Insgesamt wurden mindestens sechs Welpen festgestellt.