Kanton Glarus ratifiziert Vereinbarung zur Harmonisierung von Polizeitechnik

Der Kanton Glarus unterzeichnet die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Harmonisierung und gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz.



Geräte wie solche Fingerabdruckscanner sollen in der Schweiz einheitlich beschafft und eingesetzt werden (• Foto: Kantonspolizei Glarus)
Geräte wie solche Fingerabdruckscanner sollen in der Schweiz einheitlich beschafft und eingesetzt werden (• Foto: Kantonspolizei Glarus)

Vor zehn Jahren hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Programm zur Harmonisierung der schweizerischen Polizeiinformatik (HPI) geschaffen, um sich auf interkantonaler Ebene stärker aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Zudem sollten gemeinsame Beschaffungen im Rahmen des Programms wirtschaftlichere Informatiklösungen ermöglichen. 

Der Kanton Glarus ist der Vereinbarung 2010 beigetreten. In den letzten Jahren wurden verschiedene Vorhaben erfolgreich umgesetzt (Waffenplattform, App für Sondereinheiten, Harmonisierung Code-Tabellen, sicheres Polizei-Mail usw.). Unterschiedliche Trägerschaften der beiden getrennten Vereinbarungen haben aber auch zu parallelen Strukturen geführt, deren Aufgabenbereiche sich zu einem beträchtlichen Teil überschneiden. Es wurde deshalb beschlossen, mittels einer einzigen Vereinbarung eine Vereinfachung zu erreichen.

Harmonisierungsprogramm

Die Vereinbarung bildet die Grundlage für das Harmonisierungsprogramm. Sie greift weder in den Kompetenz- noch in den Organisationsbereich der Kantone oder der beteiligten Bundesstellen ein. Die Kantone richten sich bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben nach dem für sie jeweils massgebenden Recht. Mit der Vereinbarung wird eine einzige Organisation nach öffentlichem Recht geschaffen, in der alle strategischen, operativen und beratenden Gremien sowie der Leistungserbringer angesiedelt sind. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen im Bereich der Polizeitechnik und -informatik. Dazu gehören insbesondere polizeiliche Einsatzmittel sowie Informatiklösungen, die vorwiegend der Kommunikation sowie der gemeinsamen Verwaltung und dem Austausch von Daten zur Erfüllung der Polizeiaufgaben dienen.

Keine Mehrkosten

Die Kantone leisten wie bisher einen jährlichen Beitrag an die gemeinsamen Strukturen, während die Beteiligung an den einzelnen IT- oder Technikvorhaben freiwillig bleibt. Der Bund trägt 30 Prozent und die Kantone 70 Prozent der Kosten. Die Beiträge der Kantone werden im Verhältnis ihrer Wohnbevölkerung festgelegt. Die neue Vereinbarung verursacht keine Mehrkosten. Die Gründungsversammlung soll im November 2020 erfolgen, falls der Bund und mindestens 18 Kantone der Vereinbarung beitreten. Der Regierungsrat des Kantons Glarus tritt der Vereinbarung bei.