Kanton Glarus unterstützt Sonderschutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge

Der Kanton Glarus unterstützt die Anwendung des Schutzstatus S für Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anhörung der Kantone durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).



Aus der Ukraine flüchtende Personen sollen schnell und unbürokratisch in der Schweiz aufgenommen werden können • (Foto: Keystone-SDA)
Aus der Ukraine flüchtende Personen sollen schnell und unbürokratisch in der Schweiz aufgenommen werden können • (Foto: Keystone-SDA)

Durch Krieg bedrohte und gefährdete Personen erhalten raschen und vorübergehenden Schutz durch den Status S, den der Bundesrat für Flüchtlinge des Krieges in der Ukraine vorsieht. Dieser setzt das reguläre Asylverfahren für diese Flüchtlinge aus, indem die Asylgründe nicht individuell geprüft werden. Der Status S ermöglicht eine raschere Erwerbstätigkeit und auch die finanzielle Abgeltung durch Globalpauschalen für Betroffene an die Kantone. Der Familiennachzug wird ebenfalls schneller geregelt.

Klärungsbedarf mit dem Bund besteht nach Meinung der Glarner Regierung im Vollzug, etwa in Bezug auf die Organisation und den strukturierten Ablauf zwischen Bund und Kantonen sowie dem Personenkreis, für den der Sonderstatus gelten soll.  

Der Kanton Glarus schlägt vor, dass der Bundesrat zusätzlich einen ausserordentlichen Integrationskredit spricht. Dieser würde es den Kantonen ermöglichen, Sprachkurse und Beschäftigungsprogramme für die Betroffenen anzubieten und Menschen mit Traumatisierungen spezifisch zu betreuen.