Testkosten
Der Regierungsrat erklärt sich im Rahmen einer Vernehmlassung mit den vom Bund vorgeschlagenen Corona-Massnahmen grundsätzlich einverstanden. Er befürwortet,
- dass die Testkosten der Antigen-Schnelltests bei einmal geimpften Personen bis zum 30. November 2021 für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Bund übernommen werden,
- dass die Testkosten der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests bei einmal geimpften Personen bis zum 30. November 2021 für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Bund übernommen werden,
- die explizite Regelung in der Covid-19-Verordnung, wonach die Vergütung der Testkosten bei verstorbenen Menschen mit Verdacht auf Covid-19 über die gemeinsame Einrichtung KVG geregelt wird.
Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate
Der Regierungsrat unterstützt auch die Vorschläge zur nationalen Anmeldestelle für Covid-Zertifikate. Erwartet werden im Kanton bis Ende 2021 etwa 100 bis 200 Anträge auf Covid-Zertifikate für im Ausland geimpfte oder genesene Personen. Diese Anträge sollen binnen maximal 5 Arbeitstagen bearbeitet werden, der Bund soll eine einheitliche Kostenbeteiligung festlegen.