Der Kanton Glarus hat seinen kantonalen Richtplan im Jahr 2018 umfassend überarbeitet. Nach den Genehmigungen durch den Bundesrat im Dezember 2021 und August 2022 wurden vom Bund jedoch noch Vorbehalte und Aufträge formuliert, die nun in einer Teilrevision aufgearbeitet wurden. Ziel ist es, die Vorgaben des Bundes zu erfüllen und die Raumplanung zukunftssicher zu gestalten.
Förderung von Wind-Energie
Für die Schweiz spielt Wind-Energie besonders im Winter eine wichtige Rolle zur Sicherung der Stromversorgung. Gemeinsam mit der bewährten Wasserkraft bildet sie das Rückgrat einer unabhängigen, erneuerbaren Energieversorgung und einen ausgewogenen Energiemix. Dabei legt der Kanton Glarus Wert auf eine sorgfältige Auswahl der Standorte sowie auf Rücksicht gegenüber der einzigartigen Berglandschaft.
Weitere Anpassungen im kantonalen Richtplan
Neben der Wind-Energie umfasst die Richtplananpassung auch weitere Bereiche wie Siedlung, Verkehr, Natur und übrige Infrastrukturen. Sie basiert auf aktualisierten Vorgaben des Bundes aus den Jahren 2021 und 2022 und trägt im Weiteren aktuellen Problemstellungen beispielsweise im Bereich des Verkehrs Rechnung. Ergänzt wird der Richtplan zudem durch ein neues Kapitel zum Umgang mit dem Klimawandel. Ziel ist es, den kantonalen Richtplan zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
In den nächsten Tagen werden alle Glarner Haushalte mit einem Flyer bedient. Damit werden alle über die Planungsziele, die festgelegten Eignungsgebiete für Wind-Energie und die nächsten Schritte informiert. Zum Thema werden auch zwei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt:
- Mittwoch, 21. Mai 2025, 19.30 Uhr, lintharena Näfels
- Montag, 2. Juni 2025, 19.30 Uhr, Gemeindezentrum Schwanden
Das Mitwirkungsverfahren zur Richtplananpassung läuft vom 7. Mai bis 31. Juli 2025. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu informieren und ihre Rückmeldungen einzubringen. E-Mitwirkung unter: www.mitwirkung.gl.ch